Österreich

Todkranker Georg: Gericht lässt Anwältin abblitzen

Heute Redaktion
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Schlechte Nachrichten aus Graz: Das Gericht hat den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung auf Behandlung mit dem teueren Medikament Spinraza abgelehnt.

Im Fall des todkranken Georg (12) aus der Steiermark drängt die Zeit: Wie mehrmals berichtet leidet der Bub an einer seltenen Krankheit, die einzige Therapie, die helfen würde, kostet salopp gesagt eine Lawine. Die KAGes lehnte die Bezahlung der Therapie ab, Anwältin Karin Prutsch kämpfte dagegen an, reichte sogar eine einstweilige Verfügung ein.

Gleichzeit mit der Ablehnung am Dienstag kam jedoch auch der neue neuropädiatrischen Befund von Prim. Univ. Prof. Dr. Günther Bernert: Der Spezialist führt aus, dass bei Georg eine eindeutige Indikation zur Behandlung mit Spinraza besteht.

Neuer Antrag

Mit diesem weiteren fachärztlichen Befund wird von Karin Prutsch demnächst ein neuer Antrag einer einstweiligen Verfügung beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz ein. Karin Prutsch: "Es gibt von keinem einzigen Facharzt, der Georg untersucht hat, eine gegenteilige Stellungnahme. Ich gehe davon aus, dass unter dem Hinweis auf nunmehr drei fachärtzliche Stellungnahmen, eine Gefahrdung des Gesundheitszustandes von Georg Polic vorliegt, wenn er nicht baldmoglich mit Spinraza behandelt wird."

Mehr Storys und die ganze Krankengeschichte von Georg lesen in den unteren Storys. (Lie)