Österreich

Tödlicher WEGA-Einsatz: Ermittlungen eingestellt

Heute Redaktion
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Der Tod des 52-jährigen Gerhard A., der am 7. Juni 2013 in Wien-Liesing von Polizisten der Wiener Einsatzgruppe Alarmabteilung (WEGA) erschossen wurde, hat keine strafrechtlichen Folgen. Die Staatsanwaltschaft Wien hat Mitte Juni das Verfahren gegen vier Beamte eingestellt. Den Schützen wurde Nothilfe zugebilligt. Das gab Behördensprecherin Nina Bussek am Donnerstag bekannt.

Der Tod des 52-jährigen Gerhard A., der am 7. Juni 2013 in Wien-Liesing von wurde, hat keine strafrechtlichen Folgen. Die Staatsanwaltschaft Wien hat Mitte Juni das Verfahren gegen vier Beamte eingestellt. Den Schützen wurde Nothilfe zugebilligt. Das gab Behördensprecherin Nina Bussek am Donnerstag bekannt.

Insgesamt acht WEGA-Beamte hatten damals mit einem Rammbock die Wohnungstür des Mannes aufzubrechen versucht. Dieser hatte zuvor Bauarbeiter, die in einer Gemeindebau-Anlage in der Kanitzgasse Sanierungsarbeiten durchführten, bedroht und gegen eine von der Hausmeisterin gerufene Streifenpolizistin ein Klappmesser gerichtet. Als die Beamtin Verstärkung anforderte, lief Gerhard A. - ein frühpensionierter, ehemaliger Masseur, der schon am Vortag aufgebracht auf den Baulärm reagiert und die Arbeiter beschimpft haben soll - davon und verschanzte sich in seiner Wohnung.

Als er den Lärm an seiner Tür vernahm, soll Gerhard A. diese mit einem Klappmesser bewaffnet aufgerissen und - so jedenfalls die Darstellung der WEGA-Beamten - tobend auf einen mit einer Schutzweste versehenen Polizisten eingestochen haben. Daraufhin feuerten vier ab. Der 52-Jährige hatte keine Überlebenschance. Laut Obduktion wurde er von acht Projektilen im Brustbereich getroffen.

Kein Notwerexzess

Die Staatsanwaltschaft billigte den Schützen, gegen , Nothilfe zu. Es habe ein "andauernder, anhaltender Angriff" und damit eine Notwehrsituation vorgelegen, erläuterte Behördensprecherin Bussek. Zur Abwehr des Angriffs "war der Waffengebrauch im Sinne des Waffengebrauchsgesetzes gerechtfertigt".

Es sei auch ein möglicher Notwehrexzess - das Überschreiten der an sich zulässigen Notwehr bzw. Nothilfe - geprüft, aber letzten Endes verneint worden, so Bussek weiter. Der 52-Jährige habe das Messer, mit dem er einen der WEGA-Beamten traf und der nur dank seiner Schutzweste unverletzt blieb, nicht aus der Hand gegeben. "Er hat weiter Stichbewegungen ausgeführt", sagte Bussek. Folglich "konnten die Beamten davon ausgehen, dass der Angriff anhält" und sich nach Ansicht der Anklagebehörde in Bezug auf den attackierten Kollegen auf Nothilfe berufen.

Die WEGA-Kräfte wären allerdings auch mit Taser, Pfefferspray und Schlagstöcken ausgerüstet gewesen. Möglicherweise wäre in dem engen Stiegenhaus - die acht Männer und der angeblich Tobende bewegten sich auf wenigen Quadratmetern, wobei sich jeweils vier Beamte links und rechts vom Türstock postiert hatten - der Taser-Einsatz die bessere Wahl gewesen.