Wien

Tödlicher Unfall mit Polizeiauto: Beamter verurteilt

Ein 22-jähriger Polizist ist am Mittwoch wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt worden.

Heute Redaktion
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Im August 2019 ereignete sich am Verteilerkreis ein tödlicher Verkehrsunfall mit einem Polizeiauto.
Im August 2019 ereignete sich am Verteilerkreis ein tödlicher Verkehrsunfall mit einem Polizeiauto.
picturedesk.com

Am Bezirksgericht in Wien-Favoriten wurde ein 22-jähriger Polizist wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt. Er hatte im August 2019 bei einem Einsatz einen tödlichen Verkehrsunfall mit einem Polizeiauto verursacht, bei dem eine Fußgängerin ums Leben kam. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Autos zur Seite geschleudert, Fußgängerin erfasst

Der Unfall ereignete sich am 29. August 2019 am Verteilerkreis in Wien-Favoriten. Der junge Inspektor war mit zwei Kollegen zu einer Rauferei gerufen worden. Im Kreuzungsbereich Äußere Favoritenstraße - Altes Landgut kollidierte das Polizeiauto mit einem anderen Pkw. Die Autos wurden zur Seite geschleudert und eine 35-jährige Fußgängerin dabei erfasst. Für sie kam jede Hilfe zu spät.

Das Gericht ging davon aus, dass der Angeklagte mit überhöhter Geschwindigkeit und ohne Sirene bei Rot in den Kreuzungsbereich eingefahren war. Weiters soll der Lenker nicht vorschriftsmäßig an der Haltelinie stehen geblieben sein. 

Angeklagter: "Richtig gehandelt"

Der Anwalt des Polizisten betonte, dass es sich bei dem Unfall um einen "schicksalshaften" Vorfall gehandelt habe. Bei einem früheren Prozesstermin gab der Beamte an, dass er vor der Einfahrt in den Verteilerkreis bei der roten Ampel hinter stehenden Fahrzeugen anhalten musste, berichtet "orf.at".

Danach habe er das Folgetonhorn über die Hupe am Lenkrad eingeschaltet. Die anderen Lenker hätten Platz gemacht und er sei zwischen zwei Spuren langsam in den Verteilerkreis eingefahren.

Er habe nach links geschaut, dabei hätten die Lenker am nächsten Fahrstreifen trotz Grün schon angehalten und die Autos am zweiten Fahrstreifen bereits abgebremst. Laut seinen Schilderungen war die Sicht "frei". Er habe im Sinne der Straßenverkehrsordnung "richtig gehandelt", so der 22-Jährige.

Anderer Unfalllenker: "Kein Folgetonhorn gehört"

Auf Höhe des hintersten Fahrstreifens kam es dann plötzlich zu einem Zusammenstoß mit einem von links kommenden Jaguar, der von einem 50-Jährigen gelenkt wurde. Dieser sagte aus, dass er kein Folgetonhorn gehört habe und auch so schnell gefahren sei, wie in diesem Bereich "erlaubt ist."

Die beiden Kollegen des Polizisten von denen einer leicht verletzt wurde und der andere eine Schulterluxation erlitt, bestätigten vor Gericht die Angaben des Angeklagten. Wo der Streifenwagen exakt angehalten hatte und wann das Folgetonhorn zuletzt betätigt wurde, konnten sie aber nicht genau sagen.

Laut Anwalt Fritz Wennig, der die Eltern des Opfers vertrat, sei der Beamte grundlos zu schnell gefahren. Auch die Verteidigerin des Jaguar-Fahrers warf dem Angeklagten ein Fehlverhalten vor: "Wir haben hier einen jungen Polizisten, der sich offensichtlich überschätzt hat. Der Unfall wäre zu vermeiden gewesen, hätte er sich an die Vorschriften gehalten."

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidiger baten um Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.