Haustiere

Tollwut? Tiere aus der Ukraine - Das sind die Regeln

Der österreichische Dachverband Tierschutz 2.0 steht im regelmäßigen Kontakt mit dem Bundesministerium. Für Tiere der Ukraine gelten folgende Regeln.

Christine Kaltenecker
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Mehrere Tausende Ukrainerinnen und Ukrainer flüchten täglich aus dem Kriegsgebiet.
Mehrere Tausende Ukrainerinnen und Ukrainer flüchten täglich aus dem Kriegsgebiet.
LOUISA GOULIAMAKI / AFP / picturedesk.com

Bei Haustier-Züchtern und bei den Haustieren der Flüchtlinge kann man davon ausgehen, dass Tiere gegen Tollwut geimpft wurden und keine Gefahr für Mensch und "unsere" Haustiere besteht. Bei Streunern, Tieren aus Sheltern und Auffanglagern sieht die Sache allerdings ganz anders aus und das Bundesministerium für Soziales, Abteilung 15 (Zoonosen, Tierarzneimittelanwendung sowie Koord. der internat. Angelegenheiten des Fachbereiches) hat nun folgende Auflagen für Österreich verhängt.

1.
Flüchtlinge in Begleitung ihrer Heimtiere

Wenn ukrainische Flüchtlinge den Weg nach Österreich finden, so wird ihnen und ihren Haustieren ohne strenge Auflagen die Einreise gestattet. Können die Haustiere aufgrund diverser Umstände nicht in die jeweiligen Quartiere der Flüchtlinge mitgenommen werden, so können die Tiere auch in Pflegestationen oder anderen Einrichtungen untergebracht werden.

"Die aktuelle Flüchtlingsbewegung findet zum Großteil über die EU-Außengrenzen von Polen, Rumänien, Ungarn und der Slowakei statt. Nach Informationen dieser Länder wird an den Grenzübergängen versucht, alle Tiere gegen Tollwut zu impfen und auch zur eindeutigen Erkennung zu chippen. Aufgrund der hohen Flüchtlingszahl kann dies jedoch nicht 100%ig sichergestellt werden" ...Auszug aus den Informationen des Bundesministeriums.

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    Für viele kommt ein Zurücklassen des geliebten Tieres nicht in Frage.
    Für viele kommt ein Zurücklassen des geliebten Tieres nicht in Frage.
    Serhiihudak / Zuma / picturedesk.com
    2.
    Getrennte Einreise

    Oft ist es nicht möglich, dem großen Hund im überfüllten Zug oder Bus, die gemeinsame Reise nach Österreich zu ermöglichen. Hier gibt es allerdings Tierschutzorganisationen, die an den Grenzen diverse Tier-Transporte anbieten und den Hund, oder die Katze vorläufig in ihre Obhut nehmen, um die "Familie" am Zielort wieder zu vereinen. In diesem Fall, muss der Besitzer genaue Angaben von Name/Pass- oder Ausweisnummer und eventuelle Kontaktdaten übergeben, um eine exakte Zuordnung zu gewährleisten.

    o Name des Besitzers
    o Wenn möglich Aufenthaltsort in Österreich
    o E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer
    o Art und Anzahl der Heimtiere
    o Mikrochipnummer oder andere Kennzeichnung
    o Begleitdokumente und wenn möglich Impfstatus

    Wird das Tier von seinem Besitzer abgeholt, darf es sofort übergeben werden!

    3.
    Herrenlose Tiere, oder Tiere aus Tierschutzheimen

    Die Einreise herrenloser Tiere, oder von Tieren aus Tierschutzheimen der Ukraine sollte aufgrund der Tollwutgefahr generell unterlassen werden. Tiere müssen bei der Einfuhr nach Österreich der veterinärbehördlichen Grenzkontrolle vorgestellt und danach in einem, von der Organisation gestellten Notfall-Quarantänebetrieb, untergebracht werden. Da es sich hier um eine tierseuchenrechtliche Vorgabe der Quarantäne unter besonderen Umständen – auch zeitlich befristet – handelt, kann von der 15 Quadratmeter pro Tier-Vorgabe für die Zwingerhaltung abgesehen werden.

    Tierärzte gesucht!

    Für den Dachverband Tierschutz 2.0 machen wir hier natürlich gerne einen Aufruf: Es werden österreichweit Tierärzte gesucht, die sich dazu bereit erklären, Flüchtlings-Tiere kostenlos zu behandeln und gegebenenfalls zu impfen und zu chipen. Hierzu wird eine Liste erstellt und zum Download für ukrainische Haustierhalter angeboten. Bitte mit dem Betreff "Tierarzt für Ukraine" einfach eine E-Mail mit den Kontaktdaten an den Dachverband senden: [email protected]