Österreich

Tomaten, Burger – Drogen-Gang trickste mit Speisekarte

Eine Drogenbande musste sich vor dem Wiener Landesgericht verantworten. Ein Angeklagter konnte nicht kommen, weil ihm die Einreise verweigert wurde.

Heute Redaktion
Drei der fünf Angeklagten vor dem Wiener Landesgericht
Drei der fünf Angeklagten vor dem Wiener Landesgericht
Denise Auer

Skurriler Auftakt eines Drogen-Prozesses am Wiener Landesgericht: Eine fünfköpfige, serbische Bande musste sich wegen Drogenhandels verantworten. Gekommen waren allerdings nur vier der fünf Angeklagten. Ein Serbe (25) war nach der polizeilichen Einvernahme in die Heimat geflüchtet.

Damit er zum Prozess nach Wien kommen konnte, hob das Gericht den Haftbefehl gegen ihn auf. Doch die Fremdenpolizei am Airport Schwechat hielt ihn trotz Nachfrage der Justiz fest, ließ ihn nicht einreisen. "Die Polizei stellt sich über das Gericht. Typisch Österreich", so Anwalt Philipp Wolm. Das Verfahren gegen einen Angeklagten wurde zudem ausgesondert.

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    "Heute"-Montage, Material APA-Picturedesk

    "Tomaten" und "Autos" als Synonym für Drogen

    Die restlichen drei Angeklagten, zwei Männer und eine Frau (44 bis 46 Jahre), mussten sich verantworten, weil sie kiloweise Marihuana angebaut und verkauft hatten. In Telefonaten sprachen sie zwar nur von "Tomaten", "Burgern" und "Autos", aber nahmen auch Bestellungen für "halbe Autos", also halbe Kilos an.

    Die Arbeitsaufteilung innerhalb der Bande war streng geregelt: Als Kopf agierte ein 45-Jähriger, der den Großteil der Erlöse einsackte und den anderen Bandenmitgliedern Anweisungen erteilte. Ein 44-Jähriger fungierte als dessen rechte Hand und bediente vor allem Großabnehmer. Für Kleinabnehmer und die Aufbereitung der Drogen war schließlich ein 46-Jähriger zuständig, der von seiner Freundin (44) und dem 25-Jährigen unterstützt wurde.

    Die Wiener Star-Anwälte Philipp Wolm (l ) und Christian Werner verteidigten.
    Die Wiener Star-Anwälte Philipp Wolm (l ) und Christian Werner verteidigten.
    Denise Auer

    Milde Urteile für drei Angeklagte

    Die beiden Männer und eine Frau bekamen – elegant verteidigt von Wolm – äußerst milde Strafe von drei bis 18 Monaten teilbedingte Haft und konnten das Gericht anschließend sofort freudestrahlend verlassen. Der Prozess gegen den vierten Angeklagten wird noch gesondert verhandelt.