Das Urteil wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs gegen Toni's Freilandeier ist rechtskräftig. Chef Toni Hubmann hat mit seiner Berufung nur teilweise Erfolg gehabt. Die bedingte Strafe wurde zwar reduziert, dafür brummte ihm das Oberlandesgericht Graz eine Geldstrafe auf.
Das Urteil wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs gegen ist rechtskräftig. Chef Toni Hubmann hat mit seiner Berufung nur teilweise Erfolg gehabt. Die bedingte Strafe wurde zwar reduziert, dafür brummte ihm das Oberlandesgericht Graz eine Geldstrafe auf.
Hubmann wollte im Berufungsverfahren die Vorwürfe widerlegen. Das dürfte ihm jedoch nur zum Teil gelungen sein. Zwar reduzierte das Oberlandesgericht Graz die bedingte Haftstrafe von 22 auf 16 Monate, allerdings muss er außerdem eine Geldstrafe in der Höhe von 82.000 Euro zahlen.
Geldstrafe, "weil er das mehr spürt"
Laut Oberstaatsanwalt sei die Entscheidung in punkto Geldstrafe gefallen, "weil er das mehr spürt als eine bedingte Freiheitsstrafe". Hubmann nahm das Urteil an, es ist rechtskräftig.
Der Vorwurf lautete, dass zwischen 2009 und 2011 fast 800.000 Eier, die nicht mehr ganz frisch waren, mit rückdatiertem Haltbarkeitsdatum in den Handel gebracht worden seien.
Er habe bereits im Sommer 2015 die "Konsequenzen aus den Vorfällen gezogen und die Geschäftsführung abgegeben", sagte Hubmann. Sohn Markus, der in die Unternehmensführung eingebunden wird froh, dass das Urteil rechtskräftig ist, damit man sich "auf die Zukunft orientieren" kann.
Unbedingte Haft abgewendet
Der Eierproduzent hatte sich bereits beim erstinstanzlichen Urteil erleichtert gezeigt, nicht ins Gefängnis zu müssen. "Vielleicht weil ich mit Freilandhühnern zu tun habe und die nicht einsperre, wollte das Gericht mich auch nicht einsperren", hatte er damals gesagt.