Wirtschaft

Top-Manager: Strafe für Ferienwohnung in Lech

Heute Redaktion
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Bild: Victoria Bonn-Meuser (DPA)

Der deutsche Topmanager Eckhard Cordes hat seine Wohnung in Lech Familienmitgliedern, Freunden und Bekannten unentgeltlich als Ferienwohnung zur Verfügung gestellt. Weil die Nutzung als Ferienwohnung nicht zulässig ist, muss der ehemalige Vorstandsvorsitzende des deutschen Handelskonzerns Metro eine Geldstrafe von 20.000 Euro bezahlen, wie die Vorarlberger Nachrichten berichten.

Der deutsche Topmanager Eckhard Cordes hat seine Wohnung in Lech am Arlberg Familienmitgliedern, Freunden und Bekannten unentgeltlich als Ferienwohnung zur Verfügung gestellt. Weil das nicht zulässig ist, muss der ehemalige Vorstandsvorsitzende des deutschen Handelskonzerns Metro eine Geldstrafe von 20.000 Euro bezahlen, wie die "Neue" berichtet.

Der frühere Daimler-Manager besitzt vier Häuser und vier Wohnungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Nun hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) eine Strafe wegen des Verstoßes gegen das Vorarlberger Raumplanungsgesetz bestätigt.

Der 62-Jährige und seine Frau behaupteten, sie hätten ihre Wohnung in Lech gewerblich vermietet und nicht anderen als Ferienwohnung überlassen. Das nahm aber der Verwaltungsgerichtshof nicht an, der sich damit der Rechtsansicht der BH und des UVS anschloss.
Denn die Beschwerdeführer hätten ihre Wohnung Familienmitgliedern, Bekannten und Freunden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Es seien keine Rechnungen ausgestellt worden. Gegen einen Gastgewerbebetrieb spreche auch die dafür fehlende Kennzeichnung und das Klingelschild mit dem Familiennamen der Eigentümer.
Eine Erwerbsabsicht könne sich auch im Umweg ergeben, argumentierte Cordes. Nicht nachvollziehbar ist dabei für den VwGH, „welche geschäftlichen Ziele von welchem Unternehmen durch die unentgeltliche Bereitstellung der Wohnung an Familienmitglieder und enge Freunde erreicht werden sollten“.