Die türkis-grüne Regierung versinkt im totalen Corona-Chaos. Erst Lockerungen per 5. März, dann am Freitag ein überhastetes Zurückrudern von Gesundheitsminister Johannes Rauch. Am Montag schickte er einen Verordnungsentwurf (er liegt "Heute" vor) an die Bundesländer. Offenbar waren diese nicht angetan – und auch nicht in die Entstehung eingebunden.
Folge: Auch der türkise Koalitionspartner ließ Rauch anfahren. Bis tief in die Nacht hinein feilschte man mit Rauch (Grüne) um Details, dem Vernehmen nach waren vor allem die Quarantänebestimmungen umstritten – hier wollten die Länder lockerere Regeln, Rauch nicht. Für mehrere Landeschefs ebenfalls No-Go: Indoor-Maske im gesamten Handel (dies ist derzeit nur in Wien Usus). Um Mitternacht (eigentlich Zeitpunkt des Inkrafttretens!) war man sich noch immer nicht einig, also ruderte das Ministerium zurück. Nun soll die Verordnung am Mittwoch finalisiert werden und am Donnerstag – mit einem Tag Verzögerung – in Kraft treten. Hofft man. Der letzte"Heute" vorliegende Entwurf sah Folgendes vor:
In Öffis und Taxis (wie bisher), in Reisebussen, im Handel, bei Dienstleistern, in Gastro, Hotellerie, Indoor-Sportstätten, Freizeit- und Kultureinrichtungen, aber auch Kirchen und öffentlichen Gebäuden gilt wieder österreichweit FFP2-Pflicht.
Lassen Betreiber Kunden oder Gäste nur nach 3G-Kontrolle ein, entfällt die Maskenpflicht – auch in der Nachtgastro. Nur in Öffis und Taxis ersetzt 3G die Maske nicht.
Für den 3G-Nachweis darf der PCR-Test nicht älter als 72, der Antigentest nicht älter als 24 Stunden sein. Als genesen gilt man bis maximal sechs Monate nach Infektion.
Auch am Arbeitsplatz gilt wieder FFP2-Maskenpflicht – es sei denn, es sind geeignete Schutzmaßnahmen wie etwa Trennwände vorhanden. Homeoffice empfohlen "Sofern dies möglich ist", sollen berufliche Tätigkeiten "außerhalb der Arbeitsstätte erfolgen", heißt es in der Verordnung. Allerdings müssen sich Arbeitgeber und -nehmer aufs Homeoffice einigen.
Bei Zusammenkünften von mehr als 25 Personen ist in geschlossenen Räumen Maske zu tragen. Auch hier gilt: Können alle Beteiligten 3G nachweisen, ist "oben ohne" erlaubt, im Privatbereich sowieso.
Für den Einlass gilt 3G und Maskenpflicht. An "sonstigen Orten, an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden", brauchen Patienten, Besucher und Mitarbeiter eine Maske, wenn das Infektionsrisiko nicht anders minimiert werden kann.
Die Verordnung sollte vorerst auf zehn Tage, bis zum Ablauf des 2. April, befristet sein.