Österreich

Tote Pensionistin: Anklage ist nun rechtswirksam

Anwalt Wolfgang Blaschitz hatte Einspruch gegen die Mordanklage gegen Tamara B. (44) gemacht - diese wurde vom Oberlandesgericht Wien abgewiesen.

Heute Redaktion
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Bild: privat, Thomas Lenger

Die Mordanklage gegen Tamara B. (44), die im Jänner in Ebergassing (Bezirk Bruck an der Leitha) die 64-jährige Hedwig S. erschlagen haben soll, ist rechtswirksam. Das OLG Wien wies den Einspruch der Anwälte Wolfgang Blaschitz und Astrid Wagner ab. Die Anklage wandert somit zurück zum Landesgericht Korneuburg - ein Termin für einen Prozess steht noch aus.

Rückblick: Am 22. Jänner 2019 war die alleinstehende Hedwig Sch. (64) durch 20 Hammerschläge zu Tode gekommen. Die vorbestrafte Tamara B. soll laut Anklage ihre Bekannte in deren Wohnung in Ebergassing (Bezirk Bruck an der Leitha) aus Habgier erschlagen und aus dem Safe 11.000 Euro geraubt haben.

Auf mehrere Indizien und einige DNA-Spuren stützte die Staatsanwaltschaft Korneuburg ihre Anklage wegen Mordes und Raubes gegen "Posträuberin" und Mutter Tamara B. (43). Doch für die erfahrenen Verteidiger Wolfgang Blaschitz und Astrid Wagner war die Suppe für eine Anklage viel zu dünn. Wolfgang Blaschitz erhob Anfang Juli Einspruch gegen die Anklage beim Oberlandesgericht Wien.

Behörde schlampig?

"Die Behörden sollen erst ordentlich ermitteln. Die Anklage stützt sich lediglich auf vier DNA-Spuren am Leichnam und in der Wohnung des Opfers, welche von meiner Mandantin stammen. Sie waren befreundet, umarmten sich bei der Begrüßung, somit sind diese Spuren logisch. Aber am Körper oder auf der Kleidung hatte Tamara B. keine DNA des Opfers. Das ist bei unterstellter Täterschaft geradezu denkunmöglich", sagte der Advokat Anfang Juli.

Weiters fehle laut Blaschitz immer noch die Tatwaffe, der vermeintliche Tresor und die angeblichen 11.000 Euro. "Warum hat meine Mandantin trotz tristester Finanzlage in zwei Wochen bis zu ihrer Festnahme keinen Cent angerührt? Außerdem ist viel männliche DNA, großteils unbekannte DNA, am Tatort. Rein empirisch betrachtet, deuten die objektivierten Tathandlungen – 20 gegen den Schädel wuchtig mit einem kantigen Gegenstand geführte Schläge – daraufhin, dass der Täter eine männliche Person gewesen ist." (Lie)