Österreich

Tote Tante in Gefriertruhe: Drei Monate Haft

Heute Redaktion
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Drei Monate bedingt: So lautet das Urteil für jenen Niederösterreicher, der seine tote Tante monatelang in einer Gefriertruhe versteckt hielt und währenddessen ihre Pension und das Pflegegeld kassiert hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Drei Monate bedingt: So lautet das Urteil für jenen Niederösterreicher, der seine und währenddessen ihre Pension und das Pflegegeld kassiert hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 48-Jährige wurde am Dienstag    Einzelrichter Helmut Weichhart sprach den Mann wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs schuldig.

Fall hatte für großes Aufsehen gesorgt

Der Vorfall in Neuhofen a.d. Ybbs hatte im vergangenen September für Aufsehen gesorgt. Der Angeklagte hatte gemeinsam mit seiner pflegebedürftigen Tante (88) auf einem Hof zusammengelebt. Nach deren Tod Anfang Juni 2011 habe der mittlerweile 48-Jährige einige Stunden gewartet, ob sie tatsächlich tot sei, und sie dann in die Kühltruhe gelegt.

Es sei "furchtbar" und "traurig" gewesen, so der Mann vor dem Richter. Er sei unter enormem Druck gestanden, habe nicht baden können, weil die Gefriertruhe im Bad stand. Weil er mittellos dastand - er arbeitete stets am Hof, zunächst für seine Mutter, dann die Tante - habe er weiterhin ihre Gelder kassiert, insgesamt 4.120 Euro.

Richter ließ Milderungsgründe gelten

Die Sache flog auf, weil Verwandte die Frau über längere Zeit nicht erreichen konnten und die Polizei einschalteten. Der Richter ließ außerordentliche Milderungsgründe gelten, die Strafe liegt unter dem gesetzlichen Mindestmaß von sechs Monaten.