Österreich

Streit in Tankstelle fordert Toten: Bedingte Haftstrafe

Heute Redaktion
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Streit in Tankstellenbistro am 3. Jänner nahm tödlichen Ausgang.
Streit in Tankstellenbistro am 3. Jänner nahm tödlichen Ausgang.
Bild: Daniel Schreiner

Wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang stand am Mittwoch ein 45-Jähriger in St. Pölten vor Gericht. Er hatte im Streit einen Mann in einem Tankstellenbistro niedergestoßen.

Am 3. Jänner war es zur Auseinandersetzung mit einem Todesopfer gekommen. Ein 63-Jähriger wollte in einem Tullner Tankstellenbistro einen Streit zwischen dem damals 44-Jährigen und dessen Stieftochter schlichten.

Der Angeklagte (45) soll den Mann weggestoßen haben, der 63-Jährige stürzte so unglücklich, dass er ein Schädelhirntrauma erlitt und drei Wochen später seinen Verletzungen erlag.

Der unbescholtene 45-Jährige bekannte sich am ersten Prozesstag im Juli nicht schuldig. Sein Verteidiger sprach von einem "wahrlich tragischen Ereignis". Das Opfer sei noch dazu ein guter Bekannter des Mandanten gewesen. Alle drei Beteiligten seien alkoholisiert gewesen, es sei kein "gezielter Stoß" gewesen, der Verteidiger forderte einen Freispruch im Zweifel.

Das Opfer hatte nach Angaben des Richters am tragischen Abend 1,9 Promille gehabt. Über den Vorfall selbst hatte er nicht mehr erzählen können, er lag im Koma, bevor er starb.

Bei der Fortsetzung der Verhandlung, heute, Mittwoch, wurde der 45-Jährige wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen worden. Er erhielt sechs Monate bedingt (rechtskräftig).

Streit wurde vor Gericht nachgestellt

Am Mittwoch wurden zwei Polizisten vom Richter zur Zeugen-Einvernahme der Stieftochter befragt. Einer der Beamten berichtete, dass die Frau ihm gegenüber von einem Schlag des Angeklagten mit dem Handrücken in Richtung des Opfers gesprochen habe. Dabei sei von "einer gewissen Intensität" die Rede gewesen. Den Schlag habe sie auch gezeigt, als die Beamten den Streit mit der Frau nachstellten. Der zweite Polizist bestätigte dies dem Richter.

Am ersten Verhandlungstag hatte die Frau erklärt, dass ihr Stiefvater sie bei dem Vorfall im Jänner an der Jacke gepackt und mit der linken Hand nach hinten ausgeholt habe. Dabei habe er den 63-Jährigen so erwischt, dass dieser rückwärts zu Boden gestürzt sei.

In der Urteilsbegründung sagte der Richter, dass sich die Aussagen der Frau am ersten Verhandlungstag mit jenen decken würden, die sie gegenüber der Polizei getätigt hatte. In der polizeilichen Einvernahme habe sie möglicherweise eine andere Schlussfolgerung gezogen, so der Richter. Da nicht von der Setzung eines Stoßes, sondern von einer Ausholbewegung nach hinten auszugehen sei, liege kein Misshandlungsvorsatz vor. Das Delikt der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang sah das Schöffengericht daher nicht erfüllt, sehr wohl aber das Delikt der fahrlässigen Tötung. (wes)