Österreich

Toter Panzer-Fahrer hätte nicht fahren dürfen

Heute Redaktion
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Der am Donnerstag auf dem Gelände des Truppenübungsplatzes Allentsteig getötete Fahrer eines Panzers hatte keine gültige Lenkberechtigung. Ihm war die militärische Fahrlizenz aufgrund des Verlusts des zivilen Führerscheins im Jahr 2011 bis Mitte Juli 2012 entzogen worden.

Die Kollegen des toten Soldaten werden die dramatische Szene am Freitag auf dem Truppenübungsplatz in Allentsteig nicht mehr vergessen. Sie fahren in einem Panzer über das Gelände, stürzen plötzlich in ein Loch. Der 21-jährige Fahrer wird unter den Erdmassen begraben und stirbt am Unfallort. Wie nun klar ist, hätte er das Fahrzeug nicht lenken dürfen.

Wie die Bundesheer-Untersuchungskommission am Freitag bekannt gab, war der getötete Soldat nicht im Besitz einer gültigen Militärlenkberechtigung. Der zivile Führerschein war dem jungen Mann im vergangenen Jahr abgenommen worden, sagte Michael Bauer, Sprecher des Verteidigungsministeriums. Den Grund durfte er aus Datenschutzgründen nicht nennen.

Verlust des zivilen Führerscheins war Auslöser

Damit gekoppelt war der Soldat auch seine militärische Lenkerberechtigung los. Den "normalen" Schein hatte er zwar mittlerweile zurückerhalten. Trotz aufrechten zivilen Führerscheins war ihm die militärische Fahrberechtigung von November 2011 bis Mitte Juli 2012 entzogen worden.

Laut Zwischenbericht zum Unfallhergang war das Loch für den Panzerfahrer und den Kommandanten nicht erkennbar, da der Boden durch Niederschläge in den vergangenen Tagen stark durchnässt war. Die Oberfläche hatte auf festen Untergrund schließen lassen. Bei der Bodenunebenheit handelte es sich um ein aufgefülltes ehemaliges Sprengloch mit einem Durchmesser von rund sieben Metern, so die Kommission. Zur Zeit gäbe es keine Hinweise auf einen Fahrfehler oder technische Gebrechen.

Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung

Das Verteidigungsministerium unterstrich, dass das Fehlen der militärischen Lenkberechtigung keine Auswirkungen auf den Unfall gehabt hatte. Die Staatsanwaltschaft Krems hat ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet.