Österreich

Totes Baby: Mutter bleibt vorerst auf freiem Fuß

Heute Redaktion
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Die Staatsanwaltschaft Korneuburg wird gegen die Entscheidung des Haftrichters am Sonntag keine Beschwerde einlegen. Somit bleibt die 18-Jährige in Freiheit.

Am Sonntag war die HAK-Schülerin doch etwas überraschend aus der Haft in Korneuburg entlassen worden ("Heute" berichtete). Der Haftrichter verhängte, vor allem wegen des Alters der Verdächtigen (und anderer Gründe), keine U-Haft. Die Staatsanwaltschaft Korneuburg überlegte eine Beschwerde. Doch die 18-Jährige kann jetzt kurz durchatmen, die Staatsanwaltschaft wird kein laut Friedrich Köhl keine Beschwerde einlegen.

Wie berichtet hatte die 18-Jährige im Bezirk Gänserndorf ein lebensfähiges Baby im Gebüsch versteckt, erst ein Monat später fand es der Ortsvorsteher in Tallesbrunn.

Die Ermittlungen wegen Mordverdachtes laufen, die junge Frau wird sich nach Abschluss der Erhebungen eben wegen Mordes oder Tötung eines Kindes bei der Geburt vor Gericht verantworten müssen. Oder auch möglich: Das Verfahren wird mangels Schuldfähigkeit der HAK-Schülerin eingestellt. (Lie)