Empörung im Salzkammergut: Engelbert Gnigler, Bürgermeister des Tourismusortes Unterach am Attersee, und sein Vorgänger wurden zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sich ein deutscher Wanderer einen Knöchel brach!
Das Urteil ist nicht rechtskräftig - aber empörend: 2007 war ein deutscher Wanderer auf einem Weg in einer Klamm in der Gemeinde Unterach am Attersee (OÖ) ausgerutscht und gegen das Geländer gefallen. Das Gerüst gab nach, der 115 Kilogramm schwere Mann stürzte und brach sich ein Gelenk. Klar: Die Polizei nahm den Fall auf, schickte eine Sachverhaltsdarstellung an die zuständige Salzburger Staatsanwaltschaft - und die beschuldigte den Bürgermeister und seinen Vize der schweren Körperverletzung!
Orts-Chef Gnigler (SPÖ) ist extrem aufgebracht: Wenn kein Geländer dort gewesen wäre, wären wir nicht bestraft worden. Es kann aber nicht sein, dass bei einem Unfall im alpinen Gelände der Bürgermeister den Kopf hinhalten muss! Das sind ja Verhältnisse wie in Amerika, wo auch jeder wegen allem geklagt werden kann.
Gnigler - zuvor war er Vize-Orts-Chef - und sein Vorgänger Hermann Perner müssen 7000 Strafe an den Staat und 1000 Euro Schmerzensgeld an den Deutschen zahlen. Sie haben gegen das Urteil des Bezirksgerichtes Thalgau aber Berufung eingelegt.
Robert Loy