Österreich

Touristen mit Armbrust attackiert: Bedingte Anweisung

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Der Fall jener zwei 17-jährigen Deutschen, die im Vorjahr mit ihrer Klasse nach Wien gekommen und von einem 31-Jährigen mit einer Armbrust beschossen wurden, ist am Mittwoch im Straflandesgericht verhandelt worden. Getroffen wurden die Burschen zum Glück nicht. Der Täter muss bedingt in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher.

wurden, ist am Mittwoch im Straflandesgericht verhandelt worden. Getroffen wurden die Burschen zum Glück nicht. Der Täter muss bedingt in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher.

 Der 31-Jährige gab nach seiner Festnahme an, er habe die Jugendlichen "schrecken" und "g'scheit rennen" sehen wollen. Wie sich rasch herausstellte, war der Mann zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig. Laut Gerichtspsychiater Karl Dantendorfer leidet er zumindest seit 2005 an einer schizoaffektiven Psychose und war nicht in der Lage, das Unrecht seines Handelns einzusehen, zumal er dem Sachverständigen zufolge keine Krankheitseinsicht zeigte und deswegen auch keine Medikamente nahm.Da somit keine Schuldfähigkeit gegeben war, konnte der 31-Jährige nicht wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung bzw. gefährlicher Drohung verurteilt werden.

Unter Medikamenteneinfluss

Er wurde in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, wobei das Gericht die Einweisung unter Setzung einer fünfjährigen Probezeit bedingt nachsah. Grund: Seit seiner Inhaftierung wird der Mann zielgerichtet medikamentös behandelt, sein Befinden hat sich seither deutlich gebessert. Das Gericht war daher der Meinung, dass der zeitlich unbefristete Maßnahmenvollzug in diesem Fall nicht erforderlich sei, wobei die bedingte Einweisung an mehrere Weisungen geknüpft wurde. Der Mann muss sich vor allem weiter einer psychiatrischen und medikamentösen Behandlung unterziehen. Die entsprechenden Belege sind alle vier Wochen dem Gericht vorzulegen.

Der 31-Jährige war damit ebenso einverstanden wie Staatsanwältin Susanne Kerbl-Cortella. Die Entscheidung des Gerichts ist daher rechtskräftig.