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Frau gebärt Kind und niemand will dafür zahlen

Eine Touristin hat Ende 2015 in einem Schweizer Spital eine Tochter zur Welt gebracht. Nun streiten drei Gemeinden darüber, wer bezahlen muss.

Heute Redaktion
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Ansicht des Kantonsspital St. Gallen von Dreilinden aus.
Ansicht des Kantonsspital St. Gallen von Dreilinden aus.
Bild: WikimediaCommons/Bobo11, CC BY-SA 3.0

Skurriler Rechtsstreit in der Schweiz: Die hochschwangere Touristin aus Ungarn hatte sich im Dezember 2015 in St. Margrethen aufgehalten. Als die Geburtswehen einsetzten, fuhr sie mit einem Taxi in die Notfallaufnahme des Krankenhaus Rorschach. Dort wies man sie ans Kantonsspital St. Gallen weiter, wo die Frau noch am gleichen Tag ihre Tochter gebar.

Die ungarische Krankenkasse der Mutter lehnte eine Übernahme der Kosten der Geburt ab, wie aus einem Urteil des St. Galler Verwaltungsgerichts vom 22. Oktober hervorgeht. Die Frau selber war nicht in der Lage, die Rechnung zu bezahlen. Der von der Patientin genannte Arbeitgeber dementierte ein Anstellungsverhältnis.

Niemand will zuständig sein

Aus diesen Gründen ersuchte das Kantonsspital die Sozialen Dienste der Gemeinde St. Margrethen um Übernahme der Kosten für den fünftägigen Krankenhausaufenthalt von Mutter und Tochter. In der Folge schoben sich die Gemeinden St. Margrethen, Rorschach und St. Gallen die Zuständigkeit wie eine heiße Kartoffel hin und her.

Es kam zu mehreren Einsprüchen. Bis heute ist nicht geklärt, ob St. Margrethen – dort ereignete sich der Geburtsnotfall – oder Rorschach - wegen der Erstaufnahme und Überweisung der Patientin – oder St. Gallen – dort kam die Tochter zur Welt – die Krankenhausrechnung bezahlen muss. Auch das Verwaltungsgericht entschied diese Frage nicht.

Es wies den Streitfall zur Entscheidung an das Departement des Inneren zurück, welches für Sozial- und Gesundheitspolitik zuständig ist. Im Urteil heißt es, der Umstand, dass sich keine der drei Gemeinden für zuständig erachte, dürfe sich nicht zu Lasten des Spitals auswirken. Dieses sei gesetzlich verpflichtet gewesen, die Touristin für die Geburt aufzunehmen.

Rüffel für Gemeinde

Aus diesem Grund habe das Krankenhaus auch Anrecht auf Bezahlung der Kosten. Laut dem Verwaltungsgericht müsste St. Margrethen als erstangerufene Gemeinde die Krankenhausrechnung provisorisch und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht übernehmen. Die Zuständigkeit könnte sich auch nachträglich juristisch klären lassen. Es wird also weiter gestritten. (red)