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Touristin in Thailand getötet – Urteil nun verkündet

Im Falle des kaltblütigen Mordes an einer Schweizerin wurde nun in Thailand das Urteil gegen den Täter gesprochen.  

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Das Urteil lautet lebenslänglich.
Das Urteil lautet lebenslänglich.
Udo Herrmann / ChromOrange / picturedesk.com

Nach Überzeugung des Gerichts wollte der damals 27-jährige Thai die Touristin ursprünglich vergewaltigen, stattdessen aber tötete er sie und stahl anschließend ihr Geld. Der Angeklagte hatte die Tat bereits gestanden; demnach erbeutete er von seinem Opfer 300 Baht (rund acht Euro).

Die halbnackte Leiche der 57-Jährigen war im vergangenen August in eine schwarze Plane gehüllt am Fuße eines Wasserfalls gefunden worden. Die Touristin hatte die Insel im Zuge des sogenannten "Sandbox"-Programms alleine besucht, das es damals geimpften Reisenden ermöglichte, ohne Quarantäne-Auflagen einzureisen.

Mit dem Programm wollte die Insel, die von der Pandemie gebeutelte Tourismusbranche wieder in Schwung bringen, doch warf der Tod der Schweizerin einen Schatten auf das erst einen Monat alte Pilotprojekt.

Verdacht auf weiteren Mord

Ein weiteres mögliches Tötungsdelikt ereignete sich im Februar 2022 in Thailand. Damals wurde die Leiche des Schweizers Peter W. in seinem Haus in der thailändischen Provinz Ratchaburi entdeckt. Der 67-jährige Schweizer Peter W. wurde am frühen Morgen in seinem Haus in der Provinz Ratchaburi, rund 100 Kilometer westlich der thailändischen Hauptstadt Bangkok, entdeckt. W. lag nackt neben seinem Bett, ein "scharfer Gegenstand" ragte aus seinem Schädel hervor.

Seine Freundin Suwin Kamcharoen fand den Schweizer und alarmierte die Polizei. Die 60-jährige Restaurantbesitzerin hatte sich gewundert, dass W. am Vorabend nicht zum Abendessen erschienen war, wie er es sonst immer tat.

Die Polizei untersucht nun die Todesursache. Besonders seltsam finden die Ermittler und Ermittlerinnen das drei Zentimeter lange Metallstück, das etwa einen Zentimeter tief in der rechten Schläfe des Verstorbenen steckte. Da W. auf seiner rechten Seite lag, kann es laut Polizeioberst Nawapol Hankhunthod möglich sein, dass W. "ausgerutscht ist und mit dem Kopf auf dem Bett aufgeschlagen ist, was zu seinem Tod führte. Oder er wurde ausgeraubt und mit einem scharfen Werkzeug erschlagen."

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