Wirtschaft

Trafikanten müssen ab Jänner Ausweise kontrollieren

Heute Redaktion
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Bild: Helmut Graf

Bei Zigarettenautomaten müssen Käufer bereits jetzt mit Hilfe einer Bankomatkarte beweisen, dass sie über 16 Jahre alt sind. Ab 1. Jänner müssen Trafikanten auch beim Verkauf von Tabak im Geschäft das Alter der Käufer überprüfen, andernfalls drohen Strafen.

Eine verpflichtende Ausweiskontrolle ist ab sofort "Bestandteil der Bestellungsverträge der Trafikanten", heißt es in einer Aussendung der Monopolverwaltung, die die Vergabe der Tabakgeschäfte überwacht.

Die Trafikanten müssen ab 1. Jänner einen Ausweis verlangen. Die Jugendschutzmaßnahme wird auch kontrolliert. Jung aussehende über 16-Jährige werden rund 600 jährliche Überprüfungen in Trafiken durchführen und feststellen, ob dort nach ihrem Ausweis verlangt wird.

Diese Strafe drohen Trafikanten

Beim ersten Vorfall wird noch nicht gestraft, es folgt ein aufklärendes Gespräch. Beim zweiten Verstoß muss der Trafikant zu einer eintägigen Schulung und die Kosten dafür selbst übernehmen. Beim dritten Verstoß gibt es eine Geldstrafe in der Höhe von einem Prozent des monatlichen Umsatzes. Schwachpunkt der Regelung: Nach zwei Jahren ohne Fehlverhalten verfallen Vergehen.

Die Änderung ist Teil einer Jugendschutzkampagne der der Monopolverwaltung  und des Bundesgremiums der Tabaktrafikanten in der Wirtschaftskammer Österreich. Allen Trafiken wurden Informations- und Aushangmaterialien zur Verfügung gestellt.

"Unser Ziel ist es, das österreichische Tabakmonopol als Modell für Europa zu etablieren. Mit der Umsetzung des Jugendschutzkonzeptes kommen wir diesem Ziel ein weites Stück näher. Wir alleine können allerdings das Thema Rauchen und Jugendliche nicht beseitigen, aber wir müssen jedenfalls sicherstellen, dass wir unserer Verantwortung in unserem Bereich nachkommen", sagt Hannes Hofer, Geschäftsführer der Monopolverwaltung.