Österreich

17 Monate alter Bub nach Muttermal-OP gestorben

Vor knapp einem Jahr war ein 17 Monate alter Bub nach einer OP im Salzburger LKH gestorben. Er ist an seinem eigenen Erbrochenem erstickt.

Heute Redaktion
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Tragödie am Landeskrankenhaus Salzburg.
Tragödie am Landeskrankenhaus Salzburg.
Bild: Archivfoto

Die Eltern von David, der im Frühjahr nach einem harmlosen Eingriff am Landeskrankenhaus Salzburg gestorben war, haben sich nun mit besorgniserregenden Details zum tragischen Fall ihres Sohnes zu Wort gemeldet. Der Bub wurde in Narkose versetzt, obwohl er nicht nüchtern war. Ein fataler Fehler, wie sich zeigte.

Aber der Fall von vorne erzählt: Die Eltern brachten ihren 17 Monate alten Sohn David im April 2018 zur Abklärung einer Wunde ins Landeskrankenhaus Salzburg, nachdem dieser zuhause gestolpert war und sich dabei sein Muttermal an der Wange verletzt hatte.

In der Ambulanz wurde die blutende Wunde gereinigt und mit einem Tupfer versorgt. Außerdem wurde zunächst entschieden, dass dem Bub am darauffolgenden Tag das Muttermal operativ entfernt werden soll. David hatte zuvor etwas gegessen, wäre für die Narkose laut einem Bericht vom "Falter" somit nicht nüchtern gewesen.

Jene Entscheidung der Ärztin bestätigte zunächst auch der hinzugerufene Oberarzt. Kurz darauf hatte er sich allerdings wegen eines möglichen "bedrohlichen Blutverlustes" noch umentschieden und doch, trotzdem der Bub nicht nüchtern war, zu einem sofortigen Eingriff geraten. Auf Nachfrage der besorgten Mutter habe der Anästhesist versichert, dass kaum Risiko bestehe.

Narkose ohne Beobachtung

Der Eingriff selbst sei gut und ohne Zwischenfälle verlaufen. Doch beim Ausleiten der Operation im Zuge der Aufwachphase habe das Baby dann Erbrochenes eingeatmet. "Das Problem war die Narkose", erklärte Jürgen Köhler, ärztlicher Direktor des Klinikums, schon im April. Laut "Falter" hatte der zuständige Anästhesist eine Herzüberwachung mittels EKG wegen der Kürze des Eingriffs abgelehnt. Dadurch sei der Herzstillstand des Buben auch nicht rechtzeitig erkannt worden.

Der Vorfall wurde der Staatsanwaltschaft gemeldet. Die Eltern haben den Sachverständigen Matthias Thöns zur Untersuchung des Falls beauftragt. Dieser erklärte dem "Falter" gegenüber, dass die Operation angesichts des fehlenden EKG "grob sorgfaltswidrig" gewesen sei. Laut Thöns dürfe man bei einem nicht nüchternen Kind nur im äußersten Notfall operieren, "einem offenen Bruch, einem Darmriss oder einer Schussverletzung. An einer kleinen Wunde, die man auch noch abdrücken könnte, kann ein gesundes Kind nicht sterben. An einer Narkose bei fehlender Nüchternheit schon."

Chaotische Zustände

Auch eine hinzugerufene Oberärztin, die noch einen Reanimationsversuch unternommen hatte, bekrittelte die vorherrschenden Zustände. Ihrer Aussage zufolge habe sich offenbar niemand zuständig gefühlt. "Am meisten irritierte mich die gefühlte Schockstarre der Beteiligten", gab sie zu Protokoll und sagte weiter: "Wie ich den OP betreten habe, hatte ich den Eindruck, dass der Bub bereits tot ist, und dass ich zu spät gerufen wurde."

Klinikumsleiter Köhler habe den Behörden laut dem Bericht jedenfalls "volle Transparenz" zugesagt. Gleichzeitig sei er aber auch zum Schutz der Ärzte verpflichtet, die nicht vorverurteilt werden sollten. Deswegen seien alle an Davids Behandlung beteiligten Mitarbeiter nach wie vor im Dienst – bis alle Ermittlungen endgültig abgeschlossen sind.

Bedenken wegen Zusatzversicherung

Die Eltern von David befürchten laut "Falter", dass ihr Sohn womöglich wegen der Zusatzversicherung bevorzugt behandelt und deshalb sofort operiert wurde – und ihm diese Entscheidung letztendlich das Leben kostete. Das Spital weist diesen Vorwurf vehement zurück. Die Entscheidung sei ausschließlich aus medizinischen Gründen erfolgt. (ek)