Urteil nach Bahnhof-Attacke

"Trinke sehr viel" – 68-Jähriger fast totgeprügelt

Ein 68-Jähriger wurde in Wien-Floridsdorf brutal niedergeschlagen, erlitt schwerste Kopfverletzungen. Jetzt gab es das Urteil für den Täter.
Christoph Weichsler
01.04.2025, 15:45

Mitten in der Nacht auf den 21. Dezember 2024 eskalierte die Situation am Bahnhof Wien-Floridsdorf völlig. Ein 68 Jahre alter Mann hielt sich im überdachten Wartehäuschen auf, als ihn ein wildfremder 26-Jähriger grundlos attackierte. Der Jüngere stürmte auf das Opfer zu, versetzte ihm einen Stoß gegen den Oberkörper, sodass der Pensionist zu Boden ging. Was dann folgte, wurde zur blutigen Prügel-Orgie – wir berichteten.

Der Täter drosch mit voller Wucht achtmal mit der Faust auf den Kopf des Mannes ein. Doch damit nicht genug: Auch Fußtritte gegen den Kopf und den gesamten Körper des Wehrlosen folgten. Eine Überwachungskamera zeichnete die brutalen Szenen auf – dieses Video wurde später vor Gericht abgespielt, wo auch eine Schulklasse die Verhandlung mitverfolgte und sichtlich erschüttert war. "Ich trinke sehr viel, weil ich Familienprobleme habe. Seit einem Jahr. Diese Sachen habe ich nur wegen des Alkohols gemacht", erklärt Herr R. dem Schöffengericht – berichtet der "Standard".

Opfer erleidet schwerste Kopfverletzungen

Das Ausmaß der Verletzungen war dramatisch. Das Opfer erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma mit Einblutungen unter der Spinngewebshaut, eine klaffende Rissquetschwunde über dem linken Auge, massive Prellungen im Gesichts- und Schädelbereich sowie ausgedehnte Hämatome und Quetschungen am ganzen Körper. Laut Gericht war es pures Glück, dass der Mann den Angriff überhaupt überlebt hat.

"Er war zur falschen Zeit am falschen Ort", kommentierte die vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung. Sie sprach von einem "massiven Gewaltexzess" und betonte, dass das Opfer dem Täter vollkommen zufällig zum Opfer gefallen sei – ohne jede Provokation oder Vorgeschichte.

Täter will sich an nichts erinnern

Der 26-jährige Täter war zum Tatzeitpunkt stark alkoholisiert. Vor Gericht erklärte er, er könne sich weder an die Situation noch an ein Motiv erinnern. Er habe im Vorjahr ein massives Alkoholproblem gehabt, das inzwischen behandelt werde. Bisher war der junge Mann strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten – seine völlige Enthemmung in dieser Nacht bleibt dennoch erschütternd.

Auch gegenüber den einschreitenden Polizisten verhielt sich der Mann aggressiv. Als Beamte – nach einem Hinweis von Augenzeugen – am Tatort eintrafen, widersetzte sich der 26-Jährige der Festnahme und schlug mit Armen und Beinen um sich.

Fünf Jahre Haft – Urteil nicht rechtskräftig

Am Montag stand der Täter schließlich am Landesgericht für Strafsachen in Wien vor einem Schöffensenat. Die Anklage lautete auf absichtliche schwere Körperverletzung – das Strafmaß: fünf Jahre unbedingte Freiheitsstrafe. Die Richterin betonte, dass es sich um ein besonders brutales und kaum nachvollziehbares Verbrechen handle.

Der Angeklagte nahm das Urteil nicht an und bat um Bedenkzeit. Auch die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig – eine Berufung oder Strafmaßberufung ist möglich.

{title && {title} } CW, {title && {title} } Akt. 01.04.2025, 17:29, 01.04.2025, 15:45
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