Niederösterreich

Junges Trio schlug Pizzaboten nieder und raubte ihn aus

Ein junges Trio hatte dringend Geld für Drogen gebraucht, ließ den Pizzaboten kommen, schlug ihn nieder und raubte ihm die Tageslosung.

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Die zwei Hauptangeklagten vor Gericht: Der 16-Jährige (r.) und der 22-Jährige (l.)
Die zwei Hauptangeklagten vor Gericht: Der 16-Jährige (r.) und der 22-Jährige (l.)
privat

Schöffenverhandlung gegen zwei Jugendliche (16 und 17 Jahre) sowie einen 22-Jährigen aus dem Mostviertel wegen des Verbrechens des Raubes, der Nötigung und versuchter Anstiftung zur falschen Beweisaussage am Montag am Landesgericht in Sankt Pölten.

Geld für Stoff

Die drei Freunde waren im Februar 2021 nach St. Pölten gefahren. Der 16-Jährige brauchte dringend Suchtgift, wollte anfangs seinen befreundeten Dealer "machen", nahm davon aber Abstand und beschloss in der Folge laut Anklage einen Pizzaboten zu berauben.

Laut Anklage musste die Ex-Freundin des 16-Jährigen eine Pizza per Smartphone bestellen (über Lieferando) und an eine bestimmte Adresse im Süden von St. Pölten liefern lassen. Dort wartete bereits das Trio. Der 22-Jährige versetzte dem Zusteller einen wuchtigen Faustschlag, sodass dieser bewusstlos zu Boden ging. Dann trat einer der Täter noch auf den Boten ein. 

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    Zwei Angeklagte in St. Pölten vor Gericht
    Zwei Angeklagte in St. Pölten vor Gericht
    privat

    Doch via Handy der Ex war die junge Frau schnell ausgeforscht, nur einen Tag später kam es zur Festnahme des Mostviertler Trios.

    Haftstrafen

    Der Ex-Freundin soll der 16-Jährige dann auch damit gedroht haben, sie zu schlagen, wenn sie nicht ihre bereits bei der Polizei getätigte, ihn belastende Aussage widerrufe oder abändere.

    Bei Gericht fasste der einschlägig vorbestrafte 16-Jährige drei Jahre teilbedingte Haft (1 Jahr unbedingt) aus. Der Teenager befindet sich derzeit im Wechselgebiet auf Therapie, muss diese beenden, sonst muss er ins Gefängnis. Der 22-Jährige wurde zu 30 Monaten teilbedingt (davon zehn Monate unbedingt) und der 17-jährige Mitläufer wurde zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt (nicht rechtskräftig).