Schmerz lass nach! Ein 1,20 Meter-Knirps trat einem 1,77-Mann gegen den Unterschenkel und beförderte ihn damit neun Tage ins Spital. Der 60-Jährige klagte das Kind auf 5.173 Euro und blitzte jetzt ab.
Lied und Leid lagen für einen Unternehmer eng zusammen: Nach einem Liedertafelfest in OÖ schlenderte der Mann zum Parkplatz, sah einen Fünfjährigen, der auf ein Auto eintrat. "Hör auf", rief der Erwachsene. "Willst auch einen Tritt?", entgegnete der Bub. Der Mann nahm den Fratz kurz am Krawattl, bekam dabei einen Tritt gegen das Schienbein.
Die Folge: Ein Bluterguss mit medizinischen Komplikationen. Der 60-Jährige musste unters Messer und klagte den Fünfjährigen auf 5.173 Euro Schadenersatz, verlor aber in erster Instanz. Jetzt ging es am Landesgericht Ried (OÖ) in die zweite Runde. Und: Wieder blitzte das Opfer ab.
Begründung: Der 60-Jährige habe mit so einer Reaktion rechnen müssen. Der Badener Jurist Gottfried Forsthuber über den kuriosen Fall: "Wenn sich ein Kind daneben benimmt, besser nicht einmischen, immer die Verantwortlichen suchen. Kinder sind ab 14 deliktfähig."