Eine Angststörung machte es Frau A. unmöglich, ihren Job als Verwaltungsassistentin auszuüben– sie musste kündigen. Damit sich der Zustand der 28-Jährigen verbessern kann, erhielt sie von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) zunächst medizinische Rehabilitation und das Rehabilitationsgeld. Dieses wurde ihr nach einer absolvierten Therapie jedoch gestrichen.
Um sich mit ihrer Angststörung auseinanderzusetzen und diese zu überwinden absolvierte Frau A. bereits zahlreiche Therapien – erfolglos, denn es trat keine Besserung ein. Selbst mit engen Familienangehörigen kann sie kaum Zeit verberingen. Soziale Kontakte stellen eine große Hürde für sie dar.
Während der Covid-19 Pandemie kam es zu einer weiteren Verschlechterung des Zustandes. Die Symptome haben sich verstärkt. Frau A. hat diverse Therapien absolviert, ihre Angststörung hat sich aber nicht gebessert. Laut der PVA hätte nach den Therapien eine Besserung des Gesundheitsszustandes von Frau A. eingesetzt, weshalb ihr das Rehabilitationsgeld entzogen wurde.
Die Arbeiterkammer Wien konnte im Gerichtsverfahren nun nachweisen, dass auch die medizinischer Rehabilitation, Therapien und Medikation Frau A. nicht helfen konnten. Ihr Zustand sei nach wie vor gleich. Dadurch kam es zu einer Weitergewährung von medizinischen Maßnahmen und des Rehabgeldes. Frau A. kann sich nun weiterhin darauf konzentrieren, ihre Angststörung zu besiegen, auch die Möglichkeit auf einen neuen Job besteht so.