Politik

Trotz Bürgerkriegs: Österreich schiebt Syrer ab

Heute Redaktion
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Österreich hat voriges Jahr mehr als doppelt so viele Syrer abgeschoben als es zusätzlich aus dem Bürgerkriegsland aufnehmen wollte. Bis Ende November wurden 1.153 Syrer ausgewiesen. Im August hatte die Regierung angekündigt, 500 Flüchtlinge aus Syrien aufnehmen zu wollen.

zu wollen.

Im Jahr 2012 waren 76 Syrer abgeschoben worden. Hauptgrund für die Abschiebungen ist die "Dublin-II-Verordnung", wonach EU-Staaten Asylbewerber in jenen Staat abschieben dürfen, in dem sie erstmals EU-Territorium betreten haben.

Grünen finden System "ineffektiv"

Die Grüne Nationalratsabgeordnete Alev Korun kritisierte trotzdem gegenüber Ö1 das "ineffektive" System. "Es darf nicht so sein, dass man sieht, der ist aus Syrien und wahrscheinlich ein Flüchtling, und trotzdem setzen wir ihn in einen Zug in ein anderes Land. Es hat gar keinen Sinn, Schutzsuchende wie heiße Kartoffeln hin- und herzuschieben."

Flüchtlinge als Gemeinschaftssache

Korun forderte ÖVP-Innenministerin Johanna Mikl-Leitner auf, sich auf EU-Ebene für ein Ende von "Dublin II" stark zu machen. Stattdessen sollen die EU-Staaten gemeinsam die Kosten für die Aufnahme von Flüchtlingen tragen. Das wäre auch ein Schritt zu mehr Solidarität. Aus dem Innenministerium hieß es, "Dublin II" stehe nicht zur Diskussion.

Österreich erfüllt Zusagen nicht

Bis Jänner sind erst 160 der 500 syrischen Flüchtlinge, die Österreich zusätzlich aufnehmen wollte, ins Land gekommen. Die Aufnahme der Flüchtlinge erfolgt in Zusammenarbeit mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM). Die erforderlichen Absprachen mit der IOM werden seitens Österreichs als Erklärung für die anscheinende Schwerfälligkeit des Aufnahmeprozesses angeführt. Menschenrechtsorganisationen haben die Zahl von 500 Flüchtlingen als zu gering kritisiert.

Syrer wurden "zurückgeschoben"

Aktuell befinden sich rund 1.800 Syrer in Österreich in Grundversorgung. Die 1.153 Syrer, die im Vorjahr das Land verlassen mussten, wurden laut Innenministerium formell "zurückgeschoben". "Zurückgeschoben" werden Ausländer, die innerhalb von sieben Tagen nach einer illegalen Einreise in Österreich aufgegriffen werden sowie die "Dublin-Flüchtlinge". Als "Abschiebung" bezeichnet das Innenministerium dagegen eine polizeilich begleitete und/oder erzwungene Ausreise Fremder, gegen die eine Rückkehrentscheidung, ein Aufenthaltsverbot oder eine Ausweisung durchsetzbar ist.