Oberösterreich

Näherin trotz Corona-Freistellung gekündigt

Trotz ärztlichen Attests wollte eine Firma die Corona-Freistellung einer Näherin nicht akzeptieren, kündigte sie. Die Arbeiterkammer half aus.

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Frau wurde gekündigt , die Arbeiterkammer half aus.
Frau wurde gekündigt , die Arbeiterkammer half aus.
picturedesk.com

Eine Näherin aus Breitenschützing (Bez. Vöcklabruck) zählt zur Gruppe der Covid-19-Risikopatienten. Ihr behandelnder Arzt stellte der Frau deshalb zwei Mal ein entsprechendes Attest aus. Die Arbeitnehmerin nahm daraufhin ihr Recht auf Arbeitsfreistellung in Anspruch. 

Dies sieht das Gesetz nämlich vor, falls der Arbeitgeber den Schutz vor Ansteckung am Arbeitsplatz nicht gewährleisten oder die Arbeit nicht von zu Hause aus erledigt werden kann. In diesem Fall bekommt der Arbeitgeber sogar die Lohnkosten vom Staat ersetzt.

Das dürfte der Firma der Betroffenen aber egal gewesen sein. Denn nach der Ankündigung der Arbeitsfreistellung folgte für die Vöcklabruckerin der große Schock. Sie erhielt die Kündigung. 

Kein Ersatzarbeitsplatz angeboten

Die Näherin wandte sich danach an die Arbeiterkammer. Um derartige Fälle zu verhindern, hat der Gesetzgeber einen Motivkündigungsschutz vorgesehen. Im konkreten Fall lagen weder personenbezogene noch betriebsbedingte Gründe vor, die eine Lösung des Arbeitsverhältnisses nötig gemacht hätten. Der Näherin wurde auch kein Ersatzarbeitsplatz angeboten, schreibt die Arbeiterkammer in einer Aussendung.

Die Kündigung war zudem sozialwidrig, weil sie die Interessen der Klägerin massiv beeinträchtigt hätte. Sie hatte nämlich Kredite und Darlehen zurückzuzahlen. Außerdem musste sie laut Gutachten eines Sachverständigen aufgrund der Arbeitsmarktlage damit rechnen, in absehbarer Zeit lange arbeitslos zu sein oder zumindest 25 Prozent weniger Einkommen zu beziehen.

Die Arbeiterkammer ging dagegen vor. Mit Erfolg: Der vorsitzende Richter und die beiden Laienrichter am Arbeits- und Sozialgericht Wels schlossen sich der Rechtsmeinung der AK-Rechtschützer/-innen an und erklärten die Kündigung für rechtsunwirksam.

Die beklagte Firma erkannte noch in der Verhandlung den Anspruch ihrer Mitarbeiterin vorbehaltlos an und musste die Prozesskosten (921,15 Euro) bezahlen. Das Arbeitsverhältnis bleibt somit aufrecht, die Frau ist mit 90 Prozent der Bezüge freigestellt.

Die Regelung für Covid-19-Risikogruppen gilt vorerst bis 30. Dezember 2020.