Von seinem elektronischen Hausarrest aus soll ein Salzburger Fußfesselträger die Fäden für kriminelle Machenschaften gezogen haben. Die Staatsanwaltschaft warf dem 33-jährigen Unternehmer bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg schweren gewerbsmäßigen Betrug und schweren Einbruchsdiebstahl vor. Der mehrmals vorbestrafte Angeklagte sitzt wieder in Untersuchungshaft. Er wurde von Justizwachebeamten in den Verhandlungssaal gebracht.
Von seinem elektronischen Hausarrest aus soll ein Salzburger Fußfesselträger die Fäden für kriminelle Machenschaften gezogen haben. Die Staatsanwaltschaft warf dem 33-jährigen Unternehmer bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg schweren gewerbsmäßigen Betrug und schweren Einbruchsdiebstahl vor. Der mehrmals vorbestrafte Angeklagte sitzt wieder in Untersuchungshaft. Er wurde von Justizwachebeamten in den Verhandlungssaal gebracht.
"Ihr Enkel beschäftigt das Gericht relativ häufig", sagte Einzelrichter Andreas Posch zur Großmutter des Beschuldigten, die als Zeugin geladen war.
In Zusammenhang mit der Gründung einer Wäscherei hat der 33-Jährige laut Strafantrag im Jahr 2012 Waschmaschinen und andere Produkte bestellt und auch Autoreparaturen veranlasst, im Wissen, dass sich das bei einem Schuldenstand von rund einer Million Euro finanziell nicht ausgehen könne. Die Großmutter wollte zu der Causa aber keine Angaben machen und ging nach wenigen Minuten wieder zur Türe hinaus.
Etwa 22.000 Schaden
Mit den "organisierten Betrügereien" soll der Unternehmer einen Schaden von etwa 22.000 Euro verursacht haben. "Es tut mir leid, dass alles so gekommen ist", bedauerte der Salzburger. Vom elektronischen Hausarrest aus soll der Mann zudem einen Kupferdiebstahl aus einer Lagerhalle in Hallein organisiert haben. Er hat der Staatsanwaltschaft zufolge dazu einem ehemaligen Zellengenossen ein Fahrzeug seiner Wäscherei zur Verfügung gestellt.
Der Wert des Diebesgutes betrug 5.500 Euro. Der Angeklagte hat den Vorwurf allerdings bestritten. Der 42-jährige Mitangeklagte, ein Bosnier, ist heute aus gesundheitlichen Gründen der Verhandlung ferngeblieben. Deshalb wird der Prozess vermutlich am späten Nachmittag vertagt.