Eigentlich für 24 Stunden angestellt, kommt Sandra T. kaum eine Woche unter 30 Stunden aus dem Büro. Die zweifache Mutter fragt: „Darf der Chef eigentlich ständig Überstunden anordnen?"
Wenn Teilzeit-Beschäftigte länger arbeiten müssen als ausgemacht, leisten sie sogenannte Mehrstunden. Prinzipiell darf der Vorgesetzte bei erhöhtem Arbeitsbedarf verlangen, dass länger gearbeitet wird. Allerdings ist klar geregelt: Wenn es wichtige Gründe gibt, ist man nicht verpflichtet, Mehrstunden zu machen.
Dazu zählt, wie im Falle von Sandra T., die Betreuung der Kinder.
"Abrechnungen genau kontrollieren"
„Wenn Sie regelmäßig Mehrstunden leisten, muss das auch bei Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld berücksichtigt werden", so AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser. Er rät, die Abrechnungen genau zu kontrollieren. Die Experten der AK Niederösterreich helfen bei Unklarheiten gerne weiter.
AK-Arbeitsrechtsberatungs-Hotline: 05 7171-22 000.
(nit)