Ganz kurz gesagt: Nein, das geht nicht. Gesetzlich ist klar geregelt: Urlaub ist immer Vereinbarungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Gegen Ihren Willen darf in der Kündigungsfrist kein Urlaub angeordnet werden.
Wenn Sie den Urlaub nicht antreten möchten, widersprechen Sie daher am besten schriftlich und erklären Sie sich arbeitsbereit. Kontrollieren Sie unbedingt die Endabrechnung genau. Die noch offenen Urlaubstage müssen Ihnen in diesem Fall ausbezahlt werden.
„Unsere Arbeitsrechtsexperten überprüfen, ob Ihre Endabrechnung korrekt ist. Wenden Sie sich dazu am besten an Ihre nächste AK-Bezirksstelle“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Kontakt, Beratung, Sprechtage unter: noe.arbeiterkammer.at/bezirksstellen