Österreich

Trotz Lockdowns – HIERHIN darfst du sogar ungeimpft

Ab Montag darf man nur in Ausnahmefällen hinaus. Gastro und Fitnessstudios sind geschlossen. Bestimmte Orte bleiben aber offen – auch für Ungeimpfte.

Christian Tomsits
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Landesgericht Wien (Archivfoto)
Landesgericht Wien (Archivfoto)
GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com

Lockdown für alle – das stimmt so nicht ganz: Denn von der ab Montag gültigen Ausgangsbeschränkungen laut Verordnung ausgenommen sind  Menschen mit dringenden Behördenterminen, wie etwa Beschuldigte oder Zeugen in Gerichtsprozessen.

Ausgenommen ist man: Zur Wahrnehmung von unaufschiebbaren behördlichen oder gerichtlichen Wegen, einschließlich der Teilnahme an öffentlichen Sitzungen der allgemeinen Vertretungskörper und an mündlichen Verhandlungen der Gerichte und Verwaltungsbehörden zur Wahrung des Grundsatzes der Öffentlichkeit.

Selbst für ungeimpfte Angeklagte gibt es keine Einschränkungen vor Verhandlungen, wie etwa eine Testpflicht. Einzig das Tragen einer FFP2-Masken ist im ganzen Gebäude des Wiener Landesgerichts obligatorisch. "Alle angesetzten Prozesse werden trotz Lockdowns wie bisher durchgeführt", erklärte Gerichtssprecherin und Richterin Christina Salzborn gegenüber "Heute"