Österreich

Trotz Mordversuchs wegen Körperverletzung verurteilt

Heute Redaktion
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Bild: Daniel Raunig

Ein 26 Jahre alter Kärntner ist am Dienstag von einem Geschworenensenat am Landesgericht Klagenfurt wegen absichtlich schwerer Körperverletzung und weiteren Delikten zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Angeklagt waren Mordversuch und versuchte Vergewaltigung.

Der 26-Jährige war laut Vorwurf ins Haus seiner 40-jährigen Ex-Freundin eingebrochen, hatte ihren 21-jährigen Sohn mit 18 Messerstichen schwer verletzt und versucht, dessen 18-jährige Freundin zu vergewaltigen. Der Spruch ist nicht rechtskräftig.

Zu den Gewaltakten war es nach dem Ende der Liebesbeziehung zwischen dem Angeklagten und der 40-Jährigen gekommen. Der Angeklagte war verärgert, auch weil er zum gemeinsamen einjährigen Sohn nicht in dem Ausmaß Zugang hatte, wie er sich das wünschte. Nach einer Nacht mit Gelagen in diversen Gasthäusern ließ er sich in der Früh von einem Taxi zum Haus fahren. Er zerschlug mit einem Messer, das er zuvor aus dem Keller geholt hatte, ein Fenster im ersten Stock und stieg ein.

Sohn mit Messerstichen attackiert

Im Haus fand er nicht wie erwartet seinen Sohn und seine Ex-Freundin, sondern nur deren 21-jährige Sohn sowie dessen Freundin. Der Angeklagte fesselte beide in getrennten Räumen. Ihn malträtierte er mit Messerstichen bis er zusammensackte, an dem Mädchen wollte er sich sexuell vergehen. Der 18-Jährigen gelang jedoch unter einem Vorwand die Flucht. Sie schlug beim Nachbarn Alarm.

Der Angeklagte hatte sich bei Prozessbeginn im Juni lediglich zum Tatbestand der Körperverletzung schuldig bekannt. Auch am Dienstag versuchte Verteidiger Frank Carlo Gruber sein Möglichstes, die Vorwürfe zu entkräften. Der Großteil der verbleibenden Zeugenaussagen drehte sich um Blutspuren am Tatort und die Aussagen der jungen Frau.

Psychiater: keine schweren Schäden

Die 18-Jährige hatte nach der Flucht nicht sofort von den Vergewaltigungsversuchen berichtet, sondern die Aufmerksamkeit zunächst auf ihren schwerverletzen Freund gelenkt. Erst bei ihrer Einvernahme im Laufe des Tages vertraute sie sich der Polizei an und erzählte, wie der Angeklagte sie gefesselt und gewürgt hatte, wie er ihr befahl, sich zu entkleiden und ankündigte, dass sie mit ihm Sex haben müsse.

Ein psychiatrischer Gutachter sagte, dass das Mädchen keine schweren psychischen Schäden davon getragen habe. Er habe bei ihm lediglich leichte Depressions- und Angstsymptome festgestellt. Dem Umkehrschluss des Verteidigers, dass demnach alles nicht so schlimm gewesen sein könnte, wollte der Sachverständige jedoch nicht folgen.

Die Geschworenen sahen anders als die Staatsanwaltschaft keinen Mordversuch und keine versuchte Vergewaltigung. Sie verurteilten den 26-Jährigen wegen absichtlich schwerer Körperverletzung am 21-Jährigen und wegen Körperverletzung, Freiheitsentzug und gefährlicher Drohung im Fall des Mädchens. Der Verteidiger erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.