Österreich

Trotz Teilzeit: Frau (29) soll Feiertag einarbeiten

Anja S. ist von Montag bis Mittwoch je sechs Stunden in einer Arztpraxis beschäftigt. Den Pfingsmontag sollte sie einarbeiten, verlangte die Chefin.

Heute Redaktion
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AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser: Probleme bei Teilzeitbeschäftigten mit der Arbeitszeit.
AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser: Probleme bei Teilzeitbeschäftigten mit der Arbeitszeit.
Bild: iStock (Symbol), AK Niederösterreich/Vyhnalek

Die Sprechstundenhilfe wandte sich an die AK, die 29-Jährige fragte: „Muss ich das?" Nein, informieren die Arbeitsrechtsexperten der AK Niederösterreich.

Im Arbeitszeitgesetz ist klar geregelt: Fällt einer der für die Teilzeit vereinbarten Arbeitstage auf einen Feiertag, bekommt die Beschäftigte ihn bezahlt. Anja S. ist daher nicht verpflichtet, diesen Tag einzuarbeiten.

Das gilt jedoch auch in die andere Richtung: „Ist in einer Arbeitswoche ein Feiertag, der nicht auf einen der üblichen Arbeitstage eines Arbeitnehmers fällt, wird dieser auch nicht bezahlt", erklären die Experten.

„Gerade bei teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern kommt es häufig zu Problemen mit der Arbeitszeit. Unsere Experten helfen Ihnen gerne weiter", sagt AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser.

Weitere Infos bei der AK-Arbeitsrechtsberatung unter der Tel.: 05 7171-22 000. (red)