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Tschechischer Premier verliert Vertrauensvotum

Heute Redaktion
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Der neugewählte tschechische Premier Andrej Babiš warb in einem Vertrauensvotum im Parlament für eine Minderheitsregierung seiner populistischen ANO-Bewegung.
Der neugewählte tschechische Premier Andrej Babiš warb in einem Vertrauensvotum im Parlament für eine Minderheitsregierung seiner populistischen ANO-Bewegung.
Bild: picturedesk.com

Der neugewählte tschechische Regierungschef Andrej Babis hat vom Parlament keine Zustimmung für eine Minderheitsregierung bekommen. Zusätzlich macht ihm ein Skandal zu schaffen.

Der neue tschechische Regierungschef Babis hat das Parlament in einer Vertrauensabstimmung über seine Minderheitsregierung entscheiden lassen. Wie bereits im Vorfeld erwartet, stimmte die Mehrheit der Abgeordneten dagegen. Für sein Kabinett votierten nur die Abgeordneten seiner populistischen ANO.

Babis, der als Multimilliardär mit seiner populistischen ANO-Bewegung als Wahlsieger ins Parlament einzog, dürfte aber trotzdem an der Macht bleiben. Präsident Milos Zeman hat ihm bereits eine zweite Chance für eine Regierungsbildung zugesichert.

"Storchennest"-Affäre

Viel gefährlicher könnten ihm Betrugsvorwürfe rund um sein Wellness-Resort "Storchennest" werden. Er soll dieses bei seinem Ansuchen um EU-Subventionen verschwiegen haben und dadurch zu Unrecht Subventionen für mittelständische Unternehmen eingestreicht haben.

Auch das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) hat in der sogenannten "Storchennest-Affäre" "Unregelmäßigkeiten" festgestellt. Babiš weist die Betrugsvorwürfe als "politisch motiviert" strikt zurück und bestritt auch vor der Sitzung des Ausschusses bei einer Pressekonferenz am Vormittag jegliche Schuld.

Immunität musste erneut aufgehoben werden

Er und Faltýnek beantragten jedoch selbst die Aufhebung ihrer Parlamentsimmunität, "damit die Sache so schnell wie möglich erledigt ist". Diese hatten sie bereits 2017 wegen der "Storchennest-Affäre" verloren. Da die beiden Politiker durch die Parlamentswahlen im Oktober ihre Immunität aber zurückgewannen, muss das neue Abgeordnetenhaus nun erneut darüber abstimmen. (red)

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