Du kommst nach Hause, die Schubladen sind aufgerissen, der Laptop ist weg. Nach dem ersten Schock meldest du den Schaden bei der Versicherung. Doch dann zeigt sich: Sie will nicht nur wissen, was fehlt, sondern auch, wie du die Wohnung verlassen hast.
Ein Versicherter aus dem deutschen Kassel hat das teuer gelernt. Er wollte nach einem Einbruch Geld von seiner Hausratversicherung - doch am Ende bekam er nichts.
Wie Inside Digital berichtet, scheiterte der Mann zunächst an der Beweislast. Dass die Sachen vorher in der Wohnung waren, konnte er nicht belegen. Doch selbst wenn der Einbruch bewiesen gewesen wäre, hätte er laut Gericht keinen Cent bekommen. Der Grund: Er hatte seine Wohnungstür nur zugezogen, nicht abgeschlossen.
Das Gericht setzte dafür 50 Prozent Kürzung an. Dazu kam ein zweiter Fehler: Die Liste der gestohlenen Sachen reichte er erst drei Wochen nach der Anzeige bei der Polizei ein. Seine Versicherungsbedingungen verlangten das aber "unverzüglich". Auch dafür setzte das Gericht 50 Prozent an.
Die beiden Kürzungen wurden addiert: 50 plus 50 macht 100 Prozent. Das Ergebnis: nichts.
Eine mögliche Lösung sind smarte Türschlösser mit Auto-Lock-Funktion. Sie verriegeln die Tür automatisch, wenn man geht. Der österreichische Hersteller Nuki erklärt, das Smart Lock verändere die Sicherheitsklasse der Tür nicht und müsse nicht extra gemeldet werden.
Technisch gilt: Verriegelt ist verriegelt - ob per Hand oder per Motor. Doch es gibt einen Haken: Wenn jemand ein Smart Lock digital öffnet, fehlen Aufbruchspuren. Im Kasseler Fall fand die Polizei keine Spuren am Schloss, und der Versicherer argumentierte, ohne Spuren sei ein Einbruch gar nicht möglich.