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Türkischer Reporter Yücel saß zu Unrecht in Haft

Schlappe für Erdogan und überraschender Erfolg für den türkischen Reporter Deniz Yücel: Seine U-Haft war rechtswidrig.

Heute Redaktion
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Rund 13 Monate saß der Deniz Yücel, Reporter der deutschen Tageszeitung „Die Welt", in der Türkei in Untersuchungshaft, neun davon in Isolationshaft. Zu Unrecht, hat das türkische Verfassungsgericht jetzt entschieden.

Die Verfassungsrichter urteilten, dass Yücels Rechte auf persönliche Sicherheit und Freiheit sowie sein Recht auf Meinungsfreiheit durch die Haft verletzt wurden. Das schreiben die Richter in einer im staatlichen Amtsblatt veröffentlichten Stellungnahme.

Damit hat die Verfassungsbeschwerde, die Yücels Anwälte vor zwei Jahren gegen dessen Inhaftierung eingelegt hatten, nun doch noch Erfolg. Für den Reporter ist es eine sehr späte Genugtuung.

"Volksverhetzung"

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Die Staatsanwaltschaft hatte seinerzeit wegen "Propaganda für eine Terrororganisation" und "Volksverhetzung" 17 Jahre Haft für Yücel gefordert. Zudem wurde Yücel vom türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan persönlich attackiert und mehrfach öffentlich als "PKK-Terrorist", "deutscher Agent" und als "Agent-Terrorist" bezeichnet.

Zum Interview mit dem Anführer der verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei (PKK), Cemil Bayik, das Yücel im August 2015 geführt hatte und das später immer wieder gegen Yücel vorgebracht wurde, stellten die Verfassungsrichter laut „Welt" fest: „Einen Journalisten wegen Aussagen zu verfolgen oder zu bestrafen, die eine andere Person in einem Interview gemacht hat, würde den Beitrag, den Medien zur Diskussion öffentlich relevanter Themen leisten können, erheblich beeinträchtigen."

Deshalb ist das aktuelle Urteil der Verfassungsrichter für Erdogan nach der verlorenen Bürgermeisterwahl in Istanbul eine weitere schwere Niederlage.

"Verleumdet und vorverurteilt"

Yücels Anwalt, Veysel Ok, nahm das Urteil mit Genugtuung zur Kenntnis: "Mein Mandant wurde von den höchsten Repräsentanten des Staates und einem Teil der Medien öffentlich verleumdet und vorverurteilt. Jetzt hat das Verfassungsgericht bestätigt, dass er sich nichts außer Journalismus zuschulden kommen lassen hat", sagte Ok der Welt. "Leider kommt dieses Urteil sehr spät; es hätte ganz andere Folgen haben können, wenn sich das Verfassungsgericht mit unserer Beschwerde befasst hätte, als mein Mandant noch in Haft war."

(red)

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