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Türkisches Gesetz verbietet Wahlwerbung im Ausland

Heute Redaktion
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Bild: Reuters

Seit Wochen sorgen geplante und gestoppte Wahlkampfauftritte von türkischen Politikern für dicke Luft nicht nur zwischen Ankara und Berlin sondern auch zwischen Ankara und Wien. Dabei verstoßen Wahlkampfauftritte im Ausland und Auslandsvertretungen gegen das türkische Wahlgesetz. Die AKP von Präsident Recep Tayyip Erdogan hat das Gesetz 2008 selbst eingeführt.

Am 16. April stimmen die Türken über eine geplante Verfassungsreform ab, die Präsident Erdogan weitreichende Machtbefugnisse gewähren würde. Mehrere AKP-Politker wollen deshalb im Ausland bei dort ansässigen türkischen Staatsbürgern für ein Ja beim Referendum werben. Dabei hat Erdogans Partei im Jahr 2008 selbst ein Gesetz verabschiedet, das Wahlkampf im Ausland verbietet.

"Im Ausland und in Vertretungen im Ausland kann kein Wahlkampf betrieben werden", heißt es in Artikel 94/A des türkischen Wahlgesetzes. Das teilte der Vertreter der türkischen Oppositionspartei CHP in der Wahlkommission, Mehmet Hadimi Yakupoglu, am Donnerstag mit.  

Es sei aber nicht geregelt, wer die Einhaltung kontrolliere und welche Strafen bei Verstößen angewendet würden, sagte Yakupoglu. "Deshalb besteht es nur als moralische Regel." Die Vorgabe werde allerdings von "allen Parteien", nicht nur der AKP, missachtet.