Politik

U-Ausschuss über Rechte des Bundespräsidenten

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Unabhängig davon, wer neuer Bundespräsident in Österreich wird, wollen SPÖ, ÖVP, Grüne und NEOS einen Nachdenkprozess darüber starten, inwieweit die im Jahr 1929 verankerten Kompetenzen des Bundespräsidenten heute noch zeitgemäß sind bzw. welche Änderungen sinnvoll wären. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat am Freitag mit entsprechender Mehrheit beschlossen, einen Unterausschuss zu dieser Frage einzusetzen, um in aller Ruhe mit Experten eine vertiefte Diskussion zu führen.

War es doch eines der heißen Themen im Wahlkampf, welcher Kandidat bzw. welche Kandidatin unter welchen Bedingungen die Regierung entlassen oder gegebenenfalls sogar den Nationalrat auflösen würde.

Der Unterausschuss wird aus 18 Mitgliedern bestehen, und zwar im Verhältnis 5 SPÖ, 5 ÖVP, 4 FPÖ, 2 Grüne, 1 NEOS, 1 Team Stronach. Er soll noch heute konstituiert werden. Der Beginn der Beratungen ist für den Herbst in Aussicht genommen.

Konkrete Reformvorschläge seitens der Abgeordneten liegen nicht am Tisch. SPÖ, ÖVP, Grüne und NEOS haben lediglich den Wunsch, zu den Beratungen auch den Leiter des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramts sowie weitere Experten der Regierung beizuziehen.

Ein diesbezüglicher Entschließungsantrag wurde als Grundlage für den Unterausschuss herangezogen. Vorrangige Themen im Ausschuss werden jedenfalls das Verhältnis zwischen Bundespräsident, Bundesregierung und Nationalrat, das System der Gewaltentrennung, die Frage von "Checks and Balances" und die Rolle des Bundespräsidenten im Gesetzgebungsverfahren sein. Öffentlich diskutiert wurde zuletzt auch über die Rechte des Bundespräsidenten, uneheliche Kinder zu legitimieren und Straftäter zu begnadigen.