Ein angeblicher Überfall in einer Wiener U-Bahn-Station am Morgen des 1. November 2013 entpuppte sich am Montag vor Gericht als ein versuchter Haschisch-Deal. Sämtliche vier Angeklagte sind am Montag im Straflandesgericht vom Raubvorwurf freigesprochen worden.
entpuppte sich am Montag vor Gericht als ein versuchter Haschisch-Deal. Sämtliche vier Angeklagte sind am Montag im Straflandesgericht vom Raubvorwurf freigesprochen worden.
Während das vorgebliche Opfer - ein 18-Jähriger - beim Prozessauftakt Anfang März behauptet hatte, einer aus dem Quartett habe ihn nach dem , während die anderen drei ihn umzingelt hätten, schenkte der Schöffensenat letzten Endes der Darstellung Glauben, die einer der Angeklagten von sich aus abgeliefert hatte.
Haschisch-Deal
Demnach war es in Wahrheit um einen Suchtgift-Deal gegangen: Der vorgeblich Überfallene und seine Begleiter hatten die aus der Dominikanischen Republik stammenden Angeklagten vermutlich aufgrund deren Hautfarbe bereits in der U-Bahn Station Schottenring auf Drogen angesprochen. Einer aus dem Quartett telefonierte daraufhin mit einem Bekannten, der ihm als Cannabis-Verkäufer bekannt war.
7 Monate bedingt für 50 Euro
Am Margaretengürtel stiegen die beiden Personengruppen dann aus. Dass der 18-Jährige danach seiner 50 Euro verlustig ging, obwohl zu diesem Zeitpunkt noch kein Cannabis "aufgestellt" war, wertete das Gericht als Nötigung. Der 27-Jährige, der den 18-Jährigen laut Aussage eines Zeugen lediglich geschubst und so das Bargeld erlangt haben soll, wurde dafür zu sieben Monaten bedingt verurteilt. Richterin Daniela Zwangsleitner verwies bei der Strafbemessung auf das Wiener Oberlandesgericht (OLG), das ihr in einer Entscheidung vorgegeben habe, dass bezirksgerichtliche Delikte "nicht besonders berücksichtigungswürdig sind", wie die Vorsitzende formulierte.
Dealer bekam 8 Monate, 1 Monat unbedingt
Der 25-Jährige, der sich als Dealer angeboten hatte und in diese Richtung zwei einschlägige Vorstrafen aufweist, erhielt nach dem Suchtmittelgesetz acht Monate Haft, davon eines unbedingt. Die übrigen Angeklagten wurden zur Gänze freigesprochen. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab, die Entscheidungen, mit der die vier jungen Männer durchwegs einverstanden waren, sind daher nicht rechtskräftig.