Österreich

U-Bahn-Schubser muss 15 Jahre in Haft

Heute Redaktion
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Bild: Lisi Niesner

Ein gebürtiger Tscheche, der am 20. September 2013 kurz vor Mitternacht ohne ersichtlichen Grund eine ihm wildfremde Frau in der U1-Station Nestroyplatz vor die U-Bahn gestoßen hatte, ist am Mittwochabend im Wiener Straflandesgericht wegen versuchten Mordes zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Der Schuldspruch im Sinn der Anklage fiel mit 7:1 Stimmen deutlich aus.

Ein gebürtiger Tscheche, der am 20. September 2013 kurz vor Mitternacht ohne ersichtlichen Grund eine ihm wildfremde  Frau in der U1-Station Nestroyplatz vor die U-Bahn gestoßen hatte , ist am Mittwochabend im Wiener Straflandesgericht wegen versuchten Mordes zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Der Schuldspruch im Sinn der Anklage fiel mit 7:1 Stimmen deutlich aus.

Darüber hinaus wurde der 40-Jährige in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Ausschlaggebend dafür war das Gutachten der Gerichtspsychiaterin Sigrun Rossmanith, die dem Mann eine Persönlichkeits- und Verhaltensstörung bescheinigt hatte, die sie als eine geistige oder seelische Abartigkeit höheren Grades qualifizierte.

Rückfallgefahr gegeben

Obwohl der 40-Jährige laut Gutachten im Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war, sei laut Rossmanith zu befürchten, dass er infolge seiner Erkrankung neuerlich Straftaten mit schweren Folgen begehen könnte.

Auf Basis dieser Einschätzung sei die Unterbringung im Maßnahmevollzug unabdingbar, stellte die vorsitzende Richterin Sonja Weis fest. Ohne entsprechende therapeutische Behandlung sei es "naheliegend", dass der Angeklagte "wieder schwere Straftaten gegen Zufallsopfer setzen wird".

"Heimtückische Vorgangsweise"

Bei der Strafbemessung wertete das Gericht die "heimtückische Vorgangsweise" als besonderen Erschwerungsgrund. Das Opfer - eine 43 Jahre alte, aus China stammende Frau, die seit 25 Jahren in Wien lebt - habe "keine Chance gehabt, den Angriff abzuwehren", sagte Richterin Sonja Weis. Es sei "unglaubliches Glück, dass sie mit dem Leben davon gekommen ist".

Bei einem Strafrahmen von zehn bis 20 Jahren erschienen dem Gericht 15 Jahre tat- und schuldangemessen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der 40-Jährige erbat nach Rücksprache mit seinem Verteidiger Bedenkzeit, Staatsanwältin Judith Ziska gab vorerst keine Erklärung ab.

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