Am Mittwoch wurde die Untersuchungshaft gegen den mutmaßlichen IS-Attentäter von Villach in einer Haftverhandlung verlängert. Wie das Landesgericht Klagenfurt am Mittwochnachmittag mitteilte, wurden als Haftgründe Flucht- und Tatbegehungsgefahr angeführt.
Zum Tatgeschehen wollte Ahmad G., der durch einen Verteidiger vertreten wurde, weiterhin keine Angaben machen.
Am 15. Februar stach der 23-Jährige in der Villacher Innenstadt wahllos auf Passanten ein – "Heute" berichtete. Dabei wurde ein 14 Jahre alter Jugendlicher getötet. Fünf weitere Menschen wurden zum Teil lebensgefährlich verletzt. Der Syrer hatte sich zur Terrormiliz Islamischer Staat (IS) bekannt und angegeben, dass er so viele Menschen wie möglich töten wollte.
Der aktuelle Beschluss zur Verlängerung der Untersuchungshaft hat vorerst eine Gültigkeit bis 7. April 2025. Seitens des Landesgerichts hieß es, dass es innerhalb dieser Frist eine weitere Haftverhandlung geben werde. In dieser soll dann über die allfällige Fortsetzung der Untersuchungshaft entschieden werden.