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U-Haft über sechs Jihadisten verlängert

Heute Redaktion
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Sechs der neun im August an der österreichischen Grenze festgenommenen Jihadisten bleiben weiter in U-Haft. Diese wurde vom Wiener Straflandesgericht bis 6. Dezember verlängert. Die Beweislage gegen die mutmaßlichen Jihadisten, die sich seit rund sechs Wochen wegen des Verdachts auf Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (278b Abs 2 StGB) in U-Haft befinden, dürfte wesentlich dichter als bisher angenommen sein.

Sechs der neun im August an der österreichischen Grenze festgenommenen Jihadisten bleiben weiter in U-Haft. Diese wurde vom Wiener Straflandesgericht bis 6. Dezember verlängert. Die Beweislage gegen die mutmaßlichen Jihadisten, an einer terroristischen Vereinigung (278b Abs 2 StGB) in U-Haft befinden, dürfte wesentlich dichter als bisher angenommen sein.

 

"Die bisherigen Haftgründe bleiben weiter aufrecht", erklärte Gerichtssprecherin Christina Salzborn. Bei den sechs Personen, bei denen das Straflandesgericht die Haftfrage zu beurteilen hatte, wurde weiter Tatbegehungs-, Flucht- und Verdunkelungsgefahr angenommen. Nächster regulärer Haftprüfungstermin wäre damit der 9. Dezember.  Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen insgesamt zehn Verdächtige wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung.

Haftbeschwerden zweier Verdächtiger abgewiesen

Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hatte zuvor die U-Haft für einen 18-jährigen Verdächtigen nachgerade "betoniert". Der gebürtige Tschetschene hatte unter Verweis auf sein fast noch jugendliches Alter - er wird Anfang Jänner 19 -, seinen schulischen Erfolg - er besuchte bis zuletzt eine HTL -, seine bisherige Unbescholtenheit und vor allem seine Beteuerung, keine strafbaren Handlungen gesetzt zu haben, die Aufhebung der vom Wiener Straflandesgericht über ihn verhängten U-Haft beantragt. Seiner Beschwerde wurde vom OLG nicht Folge gegeben und die Haft vorerst bis zum 24. November verlängert.

 
Das OLG verweist diesbezüglich auf die Aussagen des neunten Inhaftierten, der sich geständig verantworten soll und in seinen bisherigen Einvernahmen die anderen Verdächtigten "eindeutig" - wie es im Beschluss heißt - belastet hat. Dieser Mann - ein gebürtiger Türke - soll über eine Kontaktperson mit dem Spitznamen "Munsr" in Verbindung mit den tschetschenischen Islamisten gekommen sein und für diese die Reise Richtung Syrien organisiert haben.

Zweite Beschwerden abgewiesen

Auch die Beschwerde eines 27-Jährigen wurde abgewiesen. Ein anderer Verdächtiger wurde zur Verbüßung einer offenen Freiheitsstrafe mittlerweile in Strafhaft überstellt.

Es soll im Vorfeld zu konspirativen Treffen gekommen sein, wobei den Tschetschenen eingeschärft wurde, sich vor dem Grenzübertritt der Akkus und SIM-Karten ihrer Handys zu entledigen, um nicht mehr geortet werden zu können. Diese Vorgangsweise sei "mit einer bloßen Urlaubsreise jedenfalls nicht in Einklang zu bringen", so das OLG.

Vielmehr geht der Senat davon aus, dass beim hohen Organisationsgrad der Reisegruppe das Vorhaben, in Syrien zum Zwecke der Teilnahme an "medial verfolgbaren und international verpönten Kämpfen" (OLG) in Verbindung mit Vertretern des IS zu kommen, "als zwangsläufig auf der Hand liegend angenommen werden kann". Allein aus "der Reisebewegung und deren Zweck" sei in konkretem Bezug auf den 18-Jährigen die subjektive Tatseite "zwanglos abzuleiten".

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