Österreich

U3-Grapscher: Polizei hat den Verdächtigen im Auge

Heute Redaktion
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U3 Neubaugasse: Hier kam es zum Übergriff auf der Rolltreppe.
U3 Neubaugasse: Hier kam es zum Übergriff auf der Rolltreppe.
Bild: Denise Auer

Der Rolltreppen-Grapscher aus der Wiener U3-Station Neubaugasse läuft wieder frei herum. Doch die Polizei hat den unzurechnungsfähigen Mann im Visier.

Seit Montag ist Jaroslav L. (37) wieder ein freier Mann – und dass, obwohl er 12 Mal vorbestraft ist. Im August bedrängte er zuerst ein Mädchen (17) sexuell in der U3-Station Wien-Landstraße. Danach berührte er eine Frau (24) in der Station Neubaugasse mit einem Holzstock im Intimbereich. Doch laut Gesetz kann der Tscheche nicht für seine Taten verantwortlich gemacht werden. Ein Gutachter bescheinigte ihm Unzurechnungsfähigkeit. Das Verfahren wurde eingestellt, weil es mit weniger als einem Jahr Haft bedroht ist. Jaroslav L. wurde aus der Haft entlassen – "Heute" berichtete.

Der besachwaltete Obdachlose gehört zur Wiener Alki-Szene am Praterstern. Dorthin wird er wohl jetzt wieder zurückkehren. Der Polizei ist der vorbestrafte Tscheche bekannt, er wird im Auge behalten. "Wir machen Schwerpunktstreifen am Praterstern", erklärt Polizeisprecherin Irina. "Im Zuge von Kontrollen wird er angehalten, wir haben die Szene am Praterstern im Auge." Auch ein mobiler Videobus ist im Einsatz.

Laut Fonds Soziales Wien (FSW) wird man sich um den Verdächtigen kümmern. "Es wird eine Fallkonferenz von Polizei, Justiz, dem FSW und Obdachloseneinrichtungen geben", so Fonds-Soziales-Wien-Sprecher Reinhard Krennhuber. "Alle schauen was machbar ist."

Viele Leser fragten sich, warum der mutmaßliche Sex-Täter aus der Haft entlassen wurde. "Eine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war bei diesem Delikt rechtlich unmöglich", klärt Staatsanwältin Nina Bussek auf. "Das Verfahren war einzustellen." Denn bewertet wurde nur der Fall der sexuellen Belästigung, nicht die Vorstrafen des Tschechen. "Voraussetzung für die Unterbringung in einer Anstalt ist eine Anlasstat, die mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist." Das sei nicht der Fall gewesen. Jetzt ist der Gesetzgeber am Zug.