559 Anzeigen sind in Zürich und Lausanne gegen Uber-Fahrer eingegangen. Viele Fahrer der Billig-Version UberPop seien ohne notwendige Bewilligung unterwegs, berichtet die " des Schweizer TVs.Während Fahrgäste bei Uber X mit einem lizenzierten Chauffeur fahren, handelt es sich bei Uber-Pop-Fahrern um Privatpersonen, die keinen wirtschaftlichen Erfolg erzielen dürfen. Deswegen sind die Tarife tiefer. Wer allerdings innerhalb von 16 Tagen mehr als einmal Fahrgäste transportiert und Gewinn macht, braucht eine entsprechende Bewilligung.
Die Kantonspolizei Zürich erwischte 139 Fahrer des Billig-Dienstes, die Stadtpolizei 79. Die Straftatbestände können laut Beamten mit bis zu 10.000 (rund 9.270 Euro) Franken geahndet werden. In Lausanne wurden 287 UberPop-Fahrer angezeigt – wegen fehlender kommunaler Taxi-Bewilligung. In der Stadt Basel wurden 25 Verdachtsfälle gemeldet. Dort erhielt ein Fahrer eine Busse über 5.000 Franken.
Freund statt Chauffeur
Wer als Fahrgast mithilft, die Geldbuße zu umgehen, macht sich ebenfalls strafbar. Denn UberPop-Fahrer lassen neuerdings Mitfahrer vorne einsteigen und bitten sie, bei einer Polizeikontrolle anzugeben, man sei befreundet. Wenn ein Passagier die Polizei anlüge und das herauskomme, mache sich dieser wegen Begünstigung strafbar. Darauf stehen bis zu 3 Jahre Gefängnis, warnt Marco Cortesi, Sprecher der Stadtpolizei Zürich in "10vor10".
Taxis brauchen keine Fahrtenschreiber mehr
Das Parlament hat derweil auf die anhaltende Kritik reagiert und will Lockerungen für Taxifahrer einführen. Uber und andere Fahrdienste sollen nicht mehr im Vorteil sein. Der Ständerat hat zwei parlamentarischen Vorstössen aus dem Nationalrat mit diesem Ziel zugestimmt.
Gesellschaft subventioniert Uber-Fahrer
Es kam auch Kritik gegen das System Uber: Die Fahrerinnen und Fahrer verdienten oft nicht genug zum Leben und müssten von der Arbeitslosenversicherung oder der Sozialhilfe unterstützt werden. So werde Uber indirekt von der Gesellschaft subventioniert.