Österreich

Überlappungszone für 7. & 8. Bezirk

Heute Redaktion
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Bild: BV 8

Nach den Beschlüssen in den beiden Bezirksvertretungen Neubau und Josefstadt im vergangenen Jahr, wird mit 1. März die neue Überlappungszone der Parkraumbewirtschaftung rund um die Lerchenfelder Straße umgesetzt. Heißt: Das Parkpickerl gilt zum Teil auch im Nachbarbezirk.

Fahrzeughaltern mit einem Parkpickerl für den 7. und 8. Bezirk ist es ab sofort möglich, das Fahrzeug auch in einem Randbereich des jeweils anderen Bezirks abzustellen. Diese Maßnahme soll in erster Linie den Parkplatzsuchverkehr in beiden Bezirken reduzieren. Neubaus Bezirksvorsteher Thomas Blimlinger (Grüne) und Josefstadt-Bezirksvorsteherin Veronika Mickel-Göttfert (ÖVP) erhoffen sich einen "großen Vorteil bei der Parkplatzsuche" für die Anrainer.

Die Details:

Das Gebiet im 7. Bezirk umfasst den Bereich zwischen Museumsstraße  –  Neustiftgasse  –  Kaiserstraße – Bernardgasse –  Lerchenfelder Gürtel – Lerchenfelder Straße.
Das Gebiet im 8. Bezirk umfasst den Bereich Lerchenfelder Straße – Lerchenfelder Gürtel – Pfeilgasse – Zeltgasse – Josefsgasse – Auerspergstraße.
Ausgenommen davon bleibt die Lerchenfelder Straße selbst.

Die Lerchenfelder Straße ist  eine Geschäftsstraße  und hier gelten - wie in allen Geschäftsstraßen Wiens - besondere Kurzparkregelungen:  Montag bis Freitag (werktags), von 9:00 bis 18:00 Uhr sowie Samstag (werktags), von 9:00 bis 12:00 Uhr (Parkdauer 1,5 Stunden)


Das Parken in den Anrainerzonen des jeweils anderen Bezirks ist vorerst nicht möglich. Innerhalb der nächsten Monate könnte dies jedoch als nächster Schritt -  nach Auswechslung der Tafeln und Verordnung - umgesetzt werden. Parkpickerl-Besitzer des 7. und 8. Bezirks könnten dann innerhalb der Überlappungszone  die Anwohnerstellplätze beider Bezirke nutzen.