Österreich

Überlappungszonen: Hier darf man fremdparken

Heute Redaktion
Teilen
Picture
Bild: Helmut Graf

Ab Mittwoch dürfen die Penzinger und Ottakringer mit ihrem Parkpickerl im jeweiligen anderen Bezirk in bestimmten Bereichen parken. "Heute" zeigt, welche Grätzel von der Neuerung betroffen sind.

Ab Mittwoch dürfen die Penzinger und Ottakringer mit ihrem Parkpickerl im jeweiligen anderen Bezirk in bestimmten Bereichen parken. "Heute" zeigt, welche Grätzel von der Neuerung betroffen sind.
Ottakring und Penzing konnten sich jetzt auf die neuen Überlappungszonen einigen, die ab Mittwoch in Kraft treten werden. Die Bewohner aus dem 14. Bezirk können nun mit ihrem „Parkpickerl“ auch folgende Bereiche in Ottakring nutzen: Heschweg - Johann-Staud-Straße (ab dem Heschweg) - Thaliastraße bis Paltaufgasse - Paltaufgasse - Kendlerstraße (inkl. dem bestehenden Bereich bei der Schanzstraße mit dem 15. Bezirk)

 

Für die Ottakringer ergeben sich dadurch Überlappungszonen mit Penzing in folgenden Bereichen: 

Hütteldorfer Straße - Waidhausenstraße (zwischen Hütteldorfer Straße und Flötzersteig) - Flötzersteig (zwischen Waidhausenstraße und Raimannstraße) - Raimannstraße - Sanatoriumstraße (zwischen Raimannstraße und Heschweg) - Heschweg.