Die ungarische Billig-Airline Wizz Air erlitt im Rechtsstreit mit der Arbeiterkammer (AK) eine "Bruchlandung". In drei Urteilen erklärte der Oberste Gerichtshof (OGH) einige Praktiken und viele Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Beförderungsbedingungen als rechtswidrig und damit unzulässig.
Insgesamt 81von 88 von der AK geklagten Klauseln in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen wurden vom OGH als rechtswidrig bewertet. Außerdem wurden 30 Vertragsklauseln als unzulässig erklärt.
Wizz Air verlangte am Flughafen eine Check-in-Gebühr in der Höhe von 40 Euro. Da diese allerdings nicht ausreichend kommuniziert wurde, gilt sie laut dem Urteil als unzulässig. Außerdem wurde die Befristung von Wizz Geschenkgutscheinen auf nur zwölf Monate als unrechtmäßig eingestuft. Dem Gericht zufolge würden solche Fristen die Rechte der Verbraucher unangemessen einschränken.
Ein weiterer Punkt, den der OGH anprangerte, bezieht sich auf die Praxis von Wizz Air, Ticketkosten nicht in bar zu erstatten, sondern sie automatisch in sogenannte Wizz Credits umzuwandeln, ohne dass die Passagiere dem zugestimmt hatten. Zudem sah das Gericht mehrere versteckte Gebühren, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fluglinie enthalten waren und intransparente, schwer verständliche Vertragsklauseln als kritisch an.
Außerdem wurde die Verpflichtung der Kunden, Entschädigungsansprüche ausschließlich über die Wizz Air-Webseite oder ein gebührenpflichtiges Callcenter geltend zu machen, wurde als unzulässig erklärt.
Nach den Verhandlungen zwischen Wizz Air und der AK bietet Wizz Air betroffenen Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz in Österreich, die seit 2019 unter den rechtswidrigen Praktiken gelitten hatten, nun eine Rückerstattung an. Die am Flughafen bezahlte Check-in-Gebühr kann komplett zurückverlangt werden. Abgelaufene Gutscheine sollen durch neue Codes ersetzt werden, die per E-Mail zugesendet werden.
Statement von Wizz Air
"Nach Gesprächen mit der österreichischen Arbeiterkammer hat Wizz Air einen Vergleich geschlossen, um die in den Gerichtsverfahren aufgeworfenen Fragen zu klären. Die Fluggesellschaft erkennt die jüngsten Urteile des Handelsgerichts Wien an und akzeptiert diese und wird entsprechend handeln. Als Teil dieser Vereinbarung hat Wizz Air einen Rückerstattungsprozess für Passagiere eingerichtet, denen seit 1. Jänner 2019 eine Flughafen-Check-in-Gebühr berechnet wurde, und wird abgelaufene WIZZ-Credits wiederherstellen oder zurückerstatten sowie abgelaufene WIZZ-Gutscheine mit einer fünfjährigen Gültigkeit neu ausstellen. Wizz Air hat außerdem eine spezielle Rückerstattungsseite für betroffene Kunden eingerichtet und setzt sich weiterhin dafür ein, Transparenz und Compliance zu gewährleisten und gleichzeitig weiterhin erschwingliche Reiseoptionen anzubieten."
Im Falle der abgelaufenen Wizz Credits haben Kundinnen und Kunden die Wahl zwischen einer vollständigen Rücküberweisung auf ein Konto ihrer Wahl oder einer Gutschrift auf den Wizz Account. Betroffene können sich bezüglich der Rückerstattung direkt an Wizz Air wenden und ihre Ansprüche auf der Webseite geltend machen.