"Unzulässige Vorgehensweise"

Überzogene Teuerung – "Drei"-Kunde bekommt Geld zurück

Konsumentenschützer des VKI haben erfolgreich gegen eine "unzulässige" Preiserhöhung eines "Drei"-Kunden angekämpft. Mutmaßlich kein Einzelfall.

Newsdesk Heute
Überzogene Teuerung – "Drei"-Kunde bekommt Geld zurück
Der VKI reichte Mahnklage gegen "Drei" wegen unzulässig hoher Preisanpassung bei einem Handyvertrag ein.
ANTHONY WALLACE / AFP / picturedesk.com

An den Verbraucherpreisindex (VPI) gebundene Tarife haben dank der massiven Inflation ebenfalls einen enormen Preissprung mitgemacht. Ein Konsument konnte sich die Teuerung auf seiner Handyrechnung jedoch nicht erklären: Er stellte fest, dass die Preiserhöhung nicht vom vereinbarten Angebotspreis berechnet wurde, sondern von einem doppelt so hohen Wert. 

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) schaltete sich wegen dieser "unzulässigen Vorgehensweise" ein, und erstritt eine Rückzahlung des eingehobenen Betrags. Die Konsumentenschützer fürchten, dass es sich aber um keinen Einzelfall handelt und raten deshalb nun verstärkt zur Kontrolle der Indexanpassung auf Handyrechnungen.

Kunde ignoriert, Mahnklage brachte Erfolg

Ein Konsument hat im Dezember 2022 bei der Hutchison Drei Austria ("Drei") einen Vertrag zu einem Angebotspreis von monatlich 25 Euro abgeschlossen. Der Tarif unterlag nach den bei Vertragsschluss gegebenen Informationen einer Wertsicherung. Diese sollte anhand der Veränderung des VPI durchgeführt werden.

Im folgenden März kam es dann zu einer Preiserhöhung, die allerdings nicht auf Grundlage des Aktionspreises von 25 Euro, sondern anhand des Vergleichspreises von 50 Euro pro Monat vorgenommen wurde. Das führte dazu, dass sich der Preis doppelt so stark erhöhte, wie es aufgrund der VPI-Änderung bei einem Preis von 25 Euro möglich gewesen wäre.

Wir gehen von keinem Einzelfall aus.
Maximilian Kemetmüller
Zuständiger Jurist beim VKI

Eine Beschwerde des Verbrauchers bei "Drei" brachte keine Lösung. Dort berief man sich nur auf die vereinbarte Wertsicherung. Der Konsument wandte sich daraufhin an den VKI. Dieser beurteilte das Vorgehen von "Drei" als unzulässig und brachte für den Konsumenten eine Mahnklage ein. "Drei" zahlte aufgrund der Klage den überhöhten Betrag zurück, so der VKI am Mittwoch.

Genau hinschauen

"Wir gehen von keinem Einzelfall aus. Gerade Konsument:innen, die vor Weihnachten 2022 ein Sonderangebot beim Abschluss ihres Handyvertrags in Anspruch genommen haben, könnten von dieser Berechnungsmethode betroffen sein", führt VKI-Jurist Maximilian Kemetmüller aus.

"Wir raten generell allen Verbraucher:innen, regelmäßig ihre Handy-Rechnung zu kontrollieren", so Kemetmüller weiter. Wenn diese fehlerhaft sein sollten, solle in einem ersten Schritt schnellstmöglich der Telekom-Anbieter kontaktiert und eine Berichtigung der Rechnung angefordert werden.

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