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Ultraschall endlich auch für Wienerinnen gratis

Heute Redaktion
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Die Wiener Gebietskrankenkasse am Wienerberg
Die Wiener Gebietskrankenkasse am Wienerberg
Bild: picturedesk.com

Seit 1. Juli 2019 können Frauen Ultraschall bei Gynäkologen über E-Card in Anspruch nehmen, Vertragsärzte erhalten Bonus für längere Öffnungszeiten.

Die Änderungen wurden im Februar verkündet: Seit 1. Juli 2019 sind die neuen Leistungen der Wiener Gebietskrankenkasse in Kraft getreten.

Ultraschall endlich auf Kosten der Krankenkassa

Die größte Veränderung ergibt sich für Frauen aus Wien: Diese mussten bis jetzt nicht nur bei jährlichen Vorsorgeuntersuchungen für den Ultraschall bei einem Gynäkologen 35-40 Euro selbst zahlen, sondern auch bei einer medizinischen Notwendigkeit. In anderen Ländern mussten Frauen diese Leistung nicht selbst bezahlen. Männer konnten den Ultraschall bereits davor per Krankenkassa abrechnen. Viele Wienerinnen besuchten aus diesem Grund Gynäkologen aus den umliegenden Bundesländern auf. Durch die aktuelle Veränderung können Wienerinnen endlich auch einen Ultraschall auf Kosten der Krankenkassa in Anspruch nehmen. Rund 150.000 Frauen werden dieses Angebot noch heuer in Anspruch nehmen, heißt es von Seiten der Ärztekammer.

Seit Beginn des Monats werden die Kosten sowohl für den vaginalen als auch den abdominalen Ultraschall bei allen Vertragsfachärzten und Vertragsgruppenpraxen für Gynäkologie von der WGKK übernommen.

Ärzte mit längeren Öffnungszeiten und mehr Patienten erhalten Bonus-Zahlungen

Eine weitere positive Veränderung und ein Ansporn für Vertragsärzte sind Boni für längere Öffnungszeiten. Dies betrifft Vertragsärzte für Allgemeinmedizin und Vertragsfachärzte für Kinder-und Jugendheilkunde (SVÖ-Bonus). Für Kassenordinationen, die überdurchschnittlich versorgungswirksam sind und zumindest 25 Stunden pro Woche offenhalten, sind Bonus-Zahlungen vorgesehen. Je mehr Patienten in einer Ordination insgesamt betreut werden, desto höher ist die finanzielle Unterstützung. Vertragsärzte für Allgemeinmedizin erhalten die Prämie ab 1.200 Fällen pro Quartal, bei den Vertragsärzten für Kinder-und Jugendheilkunde liegt der Grenzwert bei 700 Fällen im Quartal. Bei den Allgemeinmedizinern liegt die Bonus-Zahlung pro Fall zwischen 5 und 6,5 Euro, bei den Kinderärzten sind es zwischen 3 und 6 Euro.

Diagnose per Telefon? - Telemedizin-Pilotprojekt bis 31. Dezember 2020

Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendheilkunde sowie Gynäkologie sind in dieses Projekt involviert. Die Ärzte erhalten die Möglichkeit, Beratungen, die beispielsweise telefonisch erfolgen, mit der WGKK abzurechnen. Voraussetzung dafür: Die/der Erkrankte muss in der Ordination bereits Patient sein. Zudem gilt es, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Der persönliche Kontakt zwischen Patient und Arzt/Ärztin ist bei der Telemedizin freilich ebenfalls Bedingung.

Neue Leistungen dank finanzieller Beteiligung der Stadt Wien

Basis für die Erweiterungen der Leistungen für Versicherte und Ärzte ist der Honorarabschluss mit der Ärztekammer unter finanzieller Beteiligung der Stadt Wien aus dem Vorjahr. "Man sieht, was möglich ist, wenn sich alle Beteiligten konstruktiv zusammensetzen", betonen WGKK-Obmann Alois Bachmeier, der Vizepräsident der Wiener Ärztekammer, Johannes Steinhart, und Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker unisono.

"Gerade der Ultraschall bei den Frauenärztinnen und Frauenärzten war der WGKK ein großes Anliegen", unterstreicht Bachmeier. Der WGKK-Obmann fügt hinzu: "Es ist wichtig, dass die Patientinnen die Leistung nun über die e-card erhalten können." (no)