Ein 70-Jähriger aus der Region Toggenburg fällte während über einem Jahr mehrmals unerlaubt Bäume. Zwischen dem 14. Februar 2023 und dem 21. März 2024 soll er so 60 Bäume gefällt haben, ohne die Bewilligung des zuständigen Revierförsters.
"Die Zustimmungserklärung der Bauverwaltung, welche Bestandteil der provisorischen Holzschlagbewilligung des Forstdienstes war, unterzeichnete der Beschuldigte nicht", schreibt die St. Galler Staatsanwaltschaft im Strafbefehl, den der 70-Jährige per Post erhielt.
Der Toggenburger habe "wissentlich und willentlich" unerlaubterweise 80 Kubikmeter Holz gefällt. "Das gefällte Holz konnte er als Brennholz für seine zwei Häuser für den Eigengebrauch nutzen", so die Staatsanwaltschaft. Durch die Ersparnisse des Kaufs von Brennholz habe er sich unrechtmäßig bereichert.
Der Wert des gefällten Brennholzes betrug laut dem St. Galler Kantonsforstamt insgesamt rund 5.200 Euro.
Die St. Galler Staatsanwaltschaft sprach den 70-Jährigen Ende Juli der mehrfachen Widerhandlung gegen das Waldgesetz schuldig.
Der Mann wurde zu einer Strafe von 500 Euro verurteilt. Sollte er diese nicht bezahlen, müsste er stattdessen für fünf Tage ins Gefängnis. Des Weiteren muss der Toggenburger dem Staat die Ersatzforderung von 5.200 Euro bezahlen sowie für die Verfahrenskosten in der Höhe von weiteren 900 Euro aufkommen.
Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.