Österreich

Umfahrung Hollabrunn ab 1. Juli mautpflichtig

Die Umfahrung Hollabrunn wird Teil der S3 Weinviertel Schnellstraße. Es gilt: Maut- und Vignettenpflicht.

Heute Redaktion
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Umfahrung Hollabrunn
Umfahrung Hollabrunn
Bild: ASFINAG

Ab Montag, 1. Juli 2019, ist die Umfahrung Hollabrunn im westlichen Weinviertel vignetten- und für Lkw über 3,5 Tonnen mautpflichtig. Derzeit endet die S 3 bei der Anschlussstelle Hollabrunn Süd.

Vignettenpflicht

Die Baustelle zum Weiterbau der S 3 zwischen Hollabrunn und Guntersdorf startet bei der künftigen Anschlussstelle Hollabrunn Nord, informierte die ASFINAG am Montag in einer Aussendung. Dazwischen liegt die Umfahrung Hollabrunn. Damit die S 3 ab Ende 2020 in der gesamten Länge vom Knoten Stockerau bis Guntersdorf durchgehend als Schnellstraße befahrbar ist, bindet die ASFINAG die Umfahrung in die Schnellstraße ein.

Für die dazu baulichen Anpassungen übernimmt die ASFINAG die Umfahrung am 1. Juli vom Land Niederösterreich. Damit wird die Umfahrung Hollabrunn als Teil des hochrangigen österreichischen Straßennetzes per Gesetz auch maut- und vignettenpflichtig.

(Lie)