Österreich

Umkleidezeit ist laut OGH auch Arbeitszeit

Heute Redaktion
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Herr F. arbeitet als Pfleger in einem Krankenhaus. Auf Weisung seines Arbeitgebers muss er die Dienstkleidung dort anziehen. „Ist die Zeit, die ich dafür brauche, eigentlich Arbeitszeit?", fragt er die AK.

Herr F. arbeitet als Pfleger in einem Krankenhaus. Auf Weisung seines Arbeitgebers muss er die Dienstkleidung dort anziehen. „Ist die Zeit, die ich dafür brauche, eigentlich Arbeitszeit?", fragt er die AK.

Prinzipiell gilt die Zeit, die man am Arbeitsplatz zum Anziehen der Arbeitskleidung benötigt, nicht als Arbeitszeit. „Wenn aber das Personal einer Krankenanstalt vom Arbeitgeber angehalten ist, die Dienstkleidung im Krankenhaus zu wechseln und sie aus hygienischen Gründen auch in der Krankenhauswäscherei reinigen zu lassen, ist das Arbeitszeit. Das besagt ein Urteil des OGH", wissen die AK-Arbeitsrechtsexperten.

„Der Druck und die Herausforderungen sind in den Gesundheitsberufen sehr groß. Es muss alles daran gesetzt werden, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und damit diese Berufe attraktiver zu machen. Der Bedarf an Fachkräften in diesem Bereich steigt stark an", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖBG NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

(nit)

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